Ersatzführerschein nach Verlust oder Diebstahl


Der Verlust oder Diebstahl des Führerscheins sollte, um möglichen Missbrauch zu vermeiden, generell bei der Polizei gemeldet werden. Dies kann bei jeder Polizeidienststelle erfolgen.

Weiterhin ist dies unverzüglich der Fahrerlaubnisbehörde anzuzeigen und man hat sich dort ein Ersatzdokument ausstellen zu lassen (§25 Abs. 4 FeV)

Hierfür muss die Behörde eine Versicherung an Eides Statt verlangen, in der die Erklärung über den Verbleib des Dokuments gemacht wird und Angaben über die Umstände des Verlustes erfolgen.
Diese Versicherung an Eides Statt ist kostenpflichtig und ist zur Niederschrift entweder direkt vor der Fahrerlaubnisbehörde (30,70€) oder vor einem Notar (unterschiedliche Kosten) abzugegeben.

Die Antragstellung für den Ersatzführerschein muss persönlich erfolgen, da für das  Herstellungsverfahren bei der Bundesdruckerei die Unterschrift auf der "Herstellungsvorlage" (wie bei Personalausweis oder Reisepass) geleistet werden muss.
Sollte der Führerschein nicht von unserer Fahrerlaubnisbehörde erteilt worden sein, müssen die Fahrerlaubnisdaten durch eine schriftliche Auskunft (Karteikartenabschrift) bei der ausstellenden Behörde eingeholt werden.
Dies kann durch den Antragsteller bereits vorab bei der entsprechenden Behörde angefordert werden und kann die Bearbeitungszeit verkürzen.

Zur Antragstellung erforderliche Unterlagen:

  • Personalausweis/Reisepass
  • 1 aktuelles Lichtbild gemäß Öffnet externen Link in neuem FensterPassverordnung
  • Versicherung an Eides Statt

Die Verwaltungsgebühr für die Ausstellung eines Ersatzführerscheins beträgt derzeit 27,30 €

Kontakt

Amt für Verkehrswesen Fahrerlaubnisbehörde

Westerndorfer Str. 88
83024 Rosenheim

Telefon: 08031/365-1327 / 1328
Fax: 08031/365-2066
E-Mail

Öffentlicher Nahverkehr

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Di. u. Do.

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