Voraussetzung für eine erstmalige Erteilung einer Fahrerlaubnis:

Die Fahrerlaubnis ist für die jeweilige Klasse erstmals zu erteilen, wenn der Bewerber

  • seinen ordentlichen Wohnsitz im Inland hat
  • das erforderliche Mindestalter erreicht hat:
    • 16 Jahre
      für die Klassen A1, L, M, S und T
    • 18 Jahre
      für die Klassen A, B, BE, C, C1, CE oder C1E
    • 21 Jahre
      für die Klassen D, D1, DE oder D1E
    • 25 Jahre
      für den direkten Zugang zur Klasse A
  • zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet ist
  • die erforderliche Ausbildung bei einer Fahrschule absolviert hat
  • die Befähigung zum Führen von Kraftfahrzeugen in einer theoretischen und praktischen Prüfung für die beantragte Fahrerlaubnisklasse nachgewiesen hat


folgende Unterlagen sind bereits bei Antragstellung vorzulegen:

bei den Führerscheinklassen A, A1, B, BE, M, S, L und T:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • ein Lichtbild, das den Bestimmungen der Öffnet externen Link in neuem FensterPassverordnung entspricht
  • Sehtestbescheinigung (nicht älter als zwei Jahre)
  • Nachweis über die Teilnahme an einer Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen

bei den Führerscheinklassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1, D1E zusätzlich:

  • ein Gutachten über das Sehvermögen (nicht älter als zwei Jahre)
  • ein ärztliches Gutachten über die körperliche und geistige Eignung (nicht älter als ein Jahr)
    -beide Untersuchungen können auch bei einem Arbeits- und/oder Betriebsmediziner durchgeführt werden-
  • Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe

bei den Klassen D und D1 kann gegebenenfalls ein medizinisch-psychologisches Gutachten erforderlich sein

Linktipps

Informationen zur Fahrerlaubnis erhalten Sie auch unter

Kontakt

Amt für Verkehrswesen Fahrerlaubnisbehörde

Westerndorfer Str. 88
83024 Rosenheim

Telefon: 08031/365-1327 / 1328
Fax: 08031/365-2066
E-Mail

Öffentlicher Nahverkehr

Haltestelle:
Römerstraße

Öffnungszeiten:

Mo. - Do.

07.30 - 13.00 Uhr

Di. u. Do.

14.00 - 17.00 Uhr

Fr.

07.30 - 12.00 Uhr