Voraussetzung für eine erstmalige Erteilung einer Fahrerlaubnis:
Die Fahrerlaubnis ist für die jeweilige Klasse erstmals zu erteilen, wenn der Bewerber
- seinen ordentlichen Wohnsitz im Inland hat
- das erforderliche Mindestalter erreicht hat:
- 16 Jahre
für die Klassen A1, L, M, S und T - 18 Jahre
für die Klassen A, B, BE, C, C1, CE oder C1E - 21 Jahre
für die Klassen D, D1, DE oder D1E - 25 Jahre
für den direkten Zugang zur Klasse A
- 16 Jahre
- zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet ist
- die erforderliche Ausbildung bei einer Fahrschule absolviert hat
- die Befähigung zum Führen von Kraftfahrzeugen in einer theoretischen und praktischen Prüfung für die beantragte Fahrerlaubnisklasse nachgewiesen hat
folgende Unterlagen sind bereits bei Antragstellung vorzulegen:
bei den Führerscheinklassen A, A1, B, BE, M, S, L und T:
- Personalausweis oder Reisepass
- ein Lichtbild, das den Bestimmungen der
Passverordnung entspricht - Sehtestbescheinigung (nicht älter als zwei Jahre)
- Nachweis über die Teilnahme an einer Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen
bei den Führerscheinklassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1, D1E zusätzlich:
- ein Gutachten über das Sehvermögen (nicht älter als zwei Jahre)
- ein ärztliches Gutachten über die körperliche und geistige Eignung (nicht älter als ein Jahr)
-beide Untersuchungen können auch bei einem Arbeits- und/oder Betriebsmediziner durchgeführt werden- - Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe
bei den Klassen D und D1 kann gegebenenfalls ein medizinisch-psychologisches Gutachten erforderlich sein


