Umtausch eines alten Führerscheins

Alle derzeit existierenden älteren deutschen Führerscheine sind grundsätzlich im In- und EU-Ausland gültig und müssen anerkannt werden.
Jedoch könnten z.B. bei Polizeikontrollen oder auch beim Anmieten eines Fahrzeugs wegen eines veralteten Fotos oder unleserlicher Angaben Probleme auftreten.

Alte Führerscheine können jederzeit umgetauscht werden. Insbesondere ist dies dann zu empfehlen, wenn dieser beispielsweise unleserlich geworden ist, bzw. erforderlich, wenn ein Öffnet internen Link im aktuellen Fensterinternationaler Führerschein benötigt wird.
Auf Antrag wird dann der neue Öffnet internen Link im aktuellen FensterEU-Kartenführerschein ausgestellt.

Es besteht derzeit noch keine generelle Umtauschpflicht beim Besitz eines alten Führerscheins. Lediglich Inhaber eines Führerscheins der "alten" Klasse 2 müssen zur Aufrechterhaltung spätestens mit Erreichen des 50. Lebensjahres unter Nachweis der Kraftfahreignung den Führerschein im Rahmen einer Verlängerung der Fahrerlaubnis auf den Kartenführerschein umstellen lassen.

Inhaber der Klasse 3, die glaubhaft machen, dass Sie in der Land- oder Forstwirtschaft tätig sind (z.B. durch Bestätigung eines Arbeitgebers) oder selbst sogar eine Forst- oder Landwirtschaft besitzen und entsprechende Fahrzeuge fahren müssen, erhalten auf persönlichen Antrag ohne weitere Voraussetzungen bei der Umstellung die Klasse T auf den EU-Führerschein.

Zur persönlichen Antragstellung erforderliche Unterlagen:

  • Personalausweis/Reisepass
  • 1 aktuelles Lichtbild gemäß Öffnet externen Link in neuem FensterPassverordnung
  • Vorlage des alten Führerscheins

Die Verwaltungsgebühr für Umtausch beträgt derzeit 24,-- €

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Informationen auch unter

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83024 Rosenheim

Telefon: 08031/365-1327 / 1328
Fax: 08031/365-2066
E-Mail

Öffentlicher Nahverkehr

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