Internationaler Führerschein
Der internationale Führerschein gilt nur in Verbindung mit dem nationalen Kartenführerschein und wird in der Regel für außereuropäische Länder (z.B. USA, Russland, Australien usw.) zum Nachweis einer bestehenden Fahrerlaubnis benötigt. Er ist eine "Übersetzung" des nationalen Führerscheins und daher in verschiedenen Sprachen ausgestellt.
Er wird auf drei Jahre befristet ausgestellt und kann nicht verlängert werden.
Eine Ausstellung kann nur dann erfolgen, wenn der Antragsteller den neuen
EU-Kartenführerschein besitzt.
Sollte dies noch nicht der Fall sein, muss vorab der alte "Papier"-Führerschein in den neuen Kartenführerschein
umgetauscht werden (Umtauschpflicht).
Für die Antragstellung zum Internationalen Führerschein muss vorgelegt werd
- Personalausweis oder Reisepass
- ein Lichtbild, das den Bestimmungen der
Passverordnung entspricht - der Führerschein im Original
Besitzt man bereits den neuen Kartenführerschein, ist ein persönliche Antragstellung und Entgegennahme des internationalen Führerscheins nicht zwingend erforderlich; dies kann in diesem Fall dann auch durch eine bevollmächtigte Person (schriftliche, formlose Vollmacht) erledigt werden.
Der beantragte internationale Führerschein kann bei Besitz des Kartenführerscheins umgehend ausgestellt werden.
Die Gebühr beträgt derzeit 16,-- €.


