Internationaler Führerschein


Der internationale Führerschein gilt nur in Verbindung mit dem nationalen Kartenführerschein und wird in der Regel für außereuropäische Länder (z.B. USA, Russland, Australien usw.) zum Nachweis einer bestehenden Fahrerlaubnis benötigt. Er ist eine "Übersetzung" des nationalen Führerscheins und daher in verschiedenen Sprachen ausgestellt.

Er wird auf drei Jahre befristet ausgestellt und kann nicht verlängert werden.

Eine Ausstellung kann nur dann erfolgen, wenn der Antragsteller den neuen Öffnet internen Link im aktuellen FensterEU-Kartenführerschein besitzt.
Sollte dies noch nicht der Fall sein, muss vorab der alte "Papier"-Führerschein in den neuen Kartenführerschein Öffnet internen Link im aktuellen Fensterumgetauscht werden (Umtauschpflicht).

Für die Antragstellung zum Internationalen Führerschein muss vorgelegt werd

  • Personalausweis oder Reisepass
  • ein Lichtbild, das den Bestimmungen der Öffnet externen Link in neuem FensterPassverordnung entspricht
  • der Führerschein im Original

Besitzt man bereits den neuen Kartenführerschein, ist ein persönliche Antragstellung und Entgegennahme des internationalen Führerscheins nicht zwingend erforderlich; dies kann in diesem Fall dann auch durch eine bevollmächtigte Person (schriftliche, formlose Vollmacht) erledigt werden.

Der beantragte internationale Führerschein kann bei Besitz des Kartenführerscheins umgehend ausgestellt werden.

Die Gebühr beträgt derzeit 16,-- €.

Rechtsgrundlagen

Fahrerlaubnisverordnung
Öffnet externen Link in neuem Fenster§25a, Öffnet externen Link in neuem Fenster§25b

Linktipps

Informationen hierüber auch unter Öffnet externen Link in neuem Fenster
und deren Öffnet externen Link in neuem FensterFAQ