Verlängerung einer (befristeten) Fahrerlaubnis

Die Fahrerlaubnisse der Klassen C1/C1E, C/CE, D1/D1E und D/DE werden befristet erteilt und müssen zur Aufrechterhaltung regelmäßig verlängert werden.

  • Die Fahrerlaubnis für die Klassen C, CE sowie für die Klassen D, D1, DE und D1E wird für jeweils fünf Jahre erteilt beziehungsweise verlängert.

  • Die Fahrerlaubnis für die Klasse C1/C1E erhalten Sie erstmalig oder bei einer Umschreibung bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres und danach jeweils für fünf Jahre.

Öffnet internen Link im aktuellen FensterHier finden Sie die Voraussetzungen zur Verlängerung.


Inhaber der früheren Klasse 2 dürfen bis zu ihrem 50. Lebensjahr Fahrzeuge der Klasse C/CE (schwere LKW bzw. Lastzüge) führen.
Spätestens mit Erreichen des 50. Lebensjahres muss dann jedoch der bisherige Führerschein umgetauscht werden, wenn Sie weiterhin entsprechende Fahrzeuge führen wollen....... Öffnet internen Link im aktuellen Fensterlesen Sie weiter

Gleiches gilt auch für Inhaber der früheren Klasse 3, wenn der Inhaber weiterhin Lastzüge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 12.000 kg fahren möchte....... Öffnet internen Link im aktuellen Fensterlesen Sie weiter


Im Rahmen zukünftiger Verlängerungen der LKW- und Busklassen ist im Zusammenhang mit der gewerblicher Nutzung bzw. für Berufskraftfahrer auch das Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- oder Personenverkehr (BKrFQG)
zu beachten.......Öffnet internen Link im aktuellen Fensterlesen Sie weiter

Linktipps

Informationen erhalten Sie auch auf der Seite Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) unter Links für Berufskraftfahrer und durch die Öffnet externen Link in neuem FensterIHK unter Berufskraftfahrer

Rechtsgrundlagen

Fahrerlaubnisverordnung
Öffnet externen Link in neuem Fenster§23, Öffnet externen Link in neuem Fenster§24 bzw. Öffnet externen Link in neuem FensterBKrFQG

Kontakt

Amt für Verkehrswesen Fahrerlaubnisbehörde

Westerndorfer Str. 88
83024 Rosenheim

Telefon: 08031/365-1327 / 1328
Fax: 08031/365-2066
E-Mail

Öffentlicher Nahverkehr

Haltestelle:
Römerstraße

Öffnungszeiten:

Mo. - Do.

07.30 - 13.00 Uhr

Di. u. Do.

14.00 - 17.00 Uhr

Fr.

07.30 - 12.00 Uhr