Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- oder Personenverkehr

Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG).

Dieses Gesetz ist seit 10.09.2008 bzw. 10.09.2009 in Kraft und gilt für Kraftfahrer im Personen- und Güterkraftverkehr.
Die Einführung gilt dem Zwecke der Verbesserung insbesondere der Sicherheit im Straßenverkehr durch die Vermittlung besonderer tätigkeitsbezogener Fertigkeiten und Kenntnisse.

Somit wird zukünftig bei einer "Führerscheinverlängerung" mit der Gesundheitsprüfung nun auch eine nachgewiesene Weiterbildung notwendig.

Bei einem erstmaligen Erwerb der FE-Klasse C und/oder D nach den jeweils o.g. Stichtagen ist eine zusätzliche Grundqualifikation notwendig.


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Linktipps

Wissenswertes vom Bundesamt für Güterverkehr und dort wichtige Fragen und Antworten
Informationen von der Öffnet externen Link in neuem FensterIHK
Verzeichnis der IHK über Ausbildungsstätten

Rechtsgrundlagen

Berufskraftfahrerqualifikations-
gesetz BKrFQG