Voraussetzungen zur Verlängerung


Die Verlängerung erfolgt nur auf Antrag, hierbei ist vorzulegen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • der bisherige Führerschein
  • ein Lichtbild, das den Bestimmungen der Öffnet externen Link in neuem FensterPassverordnung entspricht
  • ein Gutachten eines Augenarztes über das Sehvermögen (nicht älter als zwei Jahre)
  • eine Bescheinigung (amtlicher Vordruck) eines Arztes über die körperliche Eignung (nicht älter als ein Jahr)
    -beide Untersuchungen können z.B. auch bei zugelassenen Arbeits- und/oder Betriebsmedizinern durchgeführt werden-

bei Busfahrern, also bei den Klassen D1 und D ist zusätzlich

  • ein leistungspsychologisches Gutachten
    ab Vollendung des 50. Lebensjahres erforderlich.
    Die leistungspsychologische Untersuchung enthält beispielsweise eine Überprüfung der Belastbarkeit, Reaktionsfähigkeit, Orientierungsleistung und Konzentrationsfähigkeit.
    Der Nachweis, dass Sie diese besonderen Anforderungen erfüllen, erfolgt ausschließlich durch ein Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung oder eines Arbeits- und/oder Betriebsmediziners


Gleiches gilt auch für Inhaber der "alten" Fahrerlaubnis Klasse 3, wenn man Lastzüge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 12.000 kg fahren möchte.
Bisher berechtigte diese zum Führen von Kraftfahrzeugen bis 7.500 kg zulässiges Gesamtgewicht sowie einen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse, die - unter Beachtung der gesetzlichen Achslast - das 1,5fache des Zugfahrzeuges nicht übersteigt.
Somit konnten mit der Klasse 3 im günstigsten Fall Züge bis 17,5 to bei einachsigen bzw. 18,5 to bei Anhängern mit Tandemachse gefahren werden.
Diese Züge fallen zukünftig in die Klasse CE und unterliegen damit -auch ohne Umtausch- der dargelegten Befristung auf das 50. Lebensjahr!
Wer somit auch nach seinem 50. Lebensjahr noch solche Lastzüge fahren möchte, muss rechtzeitig (noch vor seinem 50. Geburtstag) einen Antrag auf Umstellung des Führerscheins stellen.
Ist das 50. Lebensjahr bereits erreicht, ist die Erteilung dieser beschränkten Klasse CE nicht mehr möglich.

 

Gegenüberstellung alter und neuer Fahrerlaubnisklassen
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