Wenn Sie im Landkreis Rosenheim wohnen, dann besuchen Sie bitte die entsprechenden Seiten des Landratsamtes Rosenheim
www.landkreis-rosenheim.de

Erweiterte Zuständigkeit
Ab 06.12.2011 können Sie Zulassungen und Außerbetriebsetzungen bei 8 weiteren bayerischen Zulassungsbehörden durchführen.
Mehr dazu erfahren Sie
hier
Terminvereinbarung:
Wir bieten Ihnen als zusätzlichen Service die Möglichkeit, während der Parteiverkehrszeiten einen Termin für Ihre Zulassungs-
angelegenheiten zu vereinbaren (spätestens 1 Tag vorher).
Damit vermeiden Sie längere Wartezeiten.
Hier finden Sie Informationen zu folgenden Themen:
Hier finden Sie Formulare:
Übrigens:
Als zusätzlichen Bürgerservice bietet Ihnen die Kfz-Zulassungsbehörde folgende Dienstleistungen an:
- Durchführung von Meldeamtstätigkeiten, d.h. Sie können sich hier auch an-, ab- oder ummelden
- Beglaubigung von Abschriften, Ablichtungen und Unterschriften
Nähere Informationen zu den notwendigen Unterlagen für melderechtliche Anträge finden Sie hier:
Einwohnermeldeamt
Folgende Anträge/Unterlagen können Sie bei uns beziehen:
- Hundesteueran- oder abmeldung
- Antrag auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht
- Antrag auf Feststellung des Grades einer Behinderung
- Bestellkarte für Sperrmüllabfuhr
- Säcke für Grüngutabfälle

