Wenn Sie im Landkreis Rosenheim wohnen, dann besuchen Sie bitte die entsprechenden Seiten des Landratsamtes Rosenheim www.landkreis-rosenheim.de

Erweiterte Zuständigkeit

Ab 06.12.2011 können Sie Zulassungen und Außerbetriebsetzungen bei 8 weiteren bayerischen Zulassungsbehörden durchführen.

Mehr dazu erfahren Sie  hier

Wunschkennzeichen beantragen

Hier gehts zum Wunschkennzeichen
(bitte klicken Sie direkt in das Kennzeichensymbol)

Terminvereinbarung:
Wir bieten Ihnen als zusätzlichen Service die Möglichkeit, während der Parteiverkehrszeiten einen Termin für Ihre Zulassungs-
angelegenheiten zu vereinbaren (spätestens 1 Tag vorher).
Damit vermeiden Sie längere Wartezeiten.

Terminvereinbarung online

Übrigens:
Als zusätzlichen Bürgerservice bietet Ihnen die Kfz-Zulassungsbehörde folgende Dienstleistungen an:

  • Durchführung von Meldeamtstätigkeiten, d.h. Sie können sich hier auch an-, ab- oder ummelden
  • Beglaubigung von Abschriften, Ablichtungen und Unterschriften


Nähere Informationen zu den notwendigen Unterlagen für melderechtliche Anträge finden Sie hier:
Öffnet internen Link im aktuellen FensterEinwohnermeldeamt

Folgende Anträge/Unterlagen können Sie bei uns beziehen:
- Hundesteueran- oder abmeldung
- Antrag auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht
- Antrag auf Feststellung des Grades einer Behinderung
- Bestellkarte für Sperrmüllabfuhr
- Säcke für Grüngutabfälle

 

Kontakt

Amt für Verkehrswesen Kfz-Zulassungssbehörde

Westerndorfer Str. 88
83024 Rosenheim

Telefon: 08031/365-1337
Fax: 08031/365-2040
E-Mail

Öffentlicher Nahverkehr

Haltestelle:
Römerstraße

Öffnungszeiten:

Mo. - Do.

07.30 - 13.00 Uhr

Di. u. Do.

14.00 - 17.00 Uhr

Fr.

07.30 - 12.00 Uhr

Annahmeschluss jeweils
30 Minuten vor Ende
der Öffnungszeiten