Wenn sich Ihr Name oder Ihre Firmenbezeichnung geändert hat (z.B. durch Heirat), müssen diese Änderungen der Zulassungsbehörde unverzüglich angezeigt werden.


Erforderliche Unterlagen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Kfz.-Brief)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung (Fahrzeugschein, Prüfbericht)
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass bzw. HR-Auszug und Gewerbeanmeldung
  • ggf. Urkunde über Namensänderung (z.B. Heiratsurkunde), falls noch nicht im Personalausweis / Reisepass vermerkt
  • ggf. Leitet Herunterladen der Datei einVollmacht des Beauftragten, der Bevollmächtigte hat sich auszuweisen

Kontakt

Kfz-Zulassungssbehörde

Westerndorfer Str. 88
83024 Rosenheim

Telefon: 08031/365-1337
Fax: 08031/365-2040
E-Mail

Öffentlicher Nahverkehr

Haltestelle:
Römerstraße

Öffnungszeiten:

Mo. - Do.

07.30 - 13.00 Uhr

Di. u. Do.

14.00 - 17.00 Uhr

Fr.

07.30 - 12.00 Uhr

Annahmeschluss jeweils 
30 Minuten vor Ende 
der Öffnungszeiten