Wenn sich Ihr Name oder Ihre Firmenbezeichnung geändert hat (z.B. durch Heirat), müssen diese Änderungen der Zulassungsbehörde unverzüglich angezeigt werden.
Erforderliche Unterlagen:
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Kfz.-Brief)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung (Fahrzeugschein, Prüfbericht)
- gültiger Personalausweis oder Reisepass bzw. HR-Auszug und Gewerbeanmeldung
- ggf. Urkunde über Namensänderung (z.B. Heiratsurkunde), falls noch nicht im Personalausweis / Reisepass vermerkt
- ggf.
Vollmacht des Beauftragten, der Bevollmächtigte hat sich auszuweisen
