Sie möchten ein Fahrzeug außer Betrieb setzen.
Erforderliche Unterlagen:
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Kfz.-Brief)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Kennzeichenschilder
- ggf. Verwertungsnachweis
Wichtige Information zur Außerbetriebsetzung
des Fahrzeuges
Mit Einführung der neuen Fahrzeug-Zulassungsverordnung zum 01.03.2007 wurde die Unterscheidung zwischen vorübergehender Stilllegung und endgültiger Löschung aufgegeben. An ihre Stelle trat die Außerbetriebsetzung.
Dies hat zur Folge, dass das Kennzeichen direkt nach einer Außerbetriebsetzung nicht mehr an das Fahrzeug gebunden ist und wieder neu vergeben werden kann. Der Halter hat jedoch die Möglichkeit, dieses Kennzeichen für die Wiederzulassung des selben Fahrzeuges am Tag der Außerbetriebsetzung bei der kennzeichenführenden Zulassungsbehörde wieder auf seinen Namen zu reservieren.

