Sie möchten ein Fahrzeug außer Betrieb setzen.

Erforderliche Unterlagen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Kfz.-Brief)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Kennzeichenschilder
  • ggf. Verwertungsnachweis


Wichtige Information zur Außerbetriebsetzung
 des Fahrzeuges


Mit Einführung der neuen Fahrzeug-Zulassungsverordnung zum 01.03.2007 wurde die Unterscheidung zwischen vorübergehender Stilllegung und endgültiger Löschung aufgegeben. An ihre Stelle trat die Außerbetriebsetzung.
Dies hat zur Folge, dass das Kennzeichen direkt nach einer Außerbetriebsetzung nicht mehr an das Fahrzeug gebunden ist und wieder neu vergeben werden kann. Der Halter hat jedoch die Möglichkeit, dieses Kennzeichen für die Wiederzulassung des selben Fahrzeuges am Tag der Außerbetriebsetzung bei der kennzeichenführenden Zulassungsbehörde wieder auf seinen Namen zu reservieren.

Kontakt

Amt für Verkehrswesen Kfz-Zulassungssbehörde

Westerndorfer Str. 88
83024 Rosenheim

Telefon: 08031/365-1337
Fax: 08031/365-2040
E-Mail

Öffentlicher Nahverkehr

Haltestelle:
Römerstraße

Öffnungszeiten:

Mo. - Do.

07.30 - 13.00 Uhr

Di. u. Do.

14.00 - 17.00 Uhr

Fr.

07.30 - 12.00 Uhr

Annahmeschluss jeweils 
30 Minuten vor Ende 
der Öffnungszeiten