Erweiterte Zuständigkeit im Kfz-Zulassungswesen

Um eine weitere Verbesserung und bürgerfreundlichere Gestaltung im Kfz-Zulassungsverfahren zu ermöglichen hat die Stadt Rosenheim mit acht weiteren oberbayerischen Zulassungsbehörden einen Kooperationsvertrag abgeschlossen. Ab 06.12.2011 ist es für Sie als Kunde möglich, Zulassungsvorgänge nicht mehr nur bei der für den Wohnort oder Betriebssitz zuständigen Zulassungsbehörde, sondern bei jeder beliebigen Zulassungsbehörde innerhalb dieses Verbundes vorzunehmen.

Teilnehmende Zulassungsbehörden sind:

            Landratsamt Bad Tölz
            Landratsamt Berchtesgadener Land
            Landratsamt Garmisch-Partenkirchen
            Landratsamt Miesbach
            Landratsamt München
            Landratsamt Mühldorf a. Inn
            Landratsamt Rosenheim
            Landratsamt Traunstein
            sowie die Stadt Rosenheim

Die Zuständigkeit der kennzeichenführenden Behörde bleibt bestehen. Dies bedeutet, dass immer ein Kennzeichen der für den Wohnort oder Betriebssitz zuständigen Behörde zugeteilt wird, unabhängig davon, wo die Zulassung durchgeführt wird.

Der Kooperationsvertrag umfasst folgende Zulassungsvorgänge:

- Zulassungen von Neu- und Gebrauchtfahrzeugen
- Umschreibungen mit und ohne Halterwechsel
- Außerbetriebsetzungen
- Wiederinbetriebnahmen
- Änderung der Kennzeichenart(z.B. Saison-/H-Kennzeichen)
- Halter- und Technikänderungen
- Zuteilung von Ausfuhrkennzeichen

Bitte beachten Sie, dass Zulassungsanträge abgelehnt und an die zuständige Zulassungsbehörde verwiesen werden müssen, wenn dort noch Gebührenrückstände bestehen. Bei Vorliegen von Kfz-Steuerschulden muss der Antrag zurückgestellt werden, bis diese beglichen sind.

Bei Reservierung eines Wunschkennzeichens über die jeweiligen Homepages der Zulassungsbehörden wird Ihnen eine PIN-Nummer zugeteilt, welche bei Zulassung des Fahrzeuges vorgelegt werden muss. Damit ist sichergestellt, dass das reservierte Kennzeichen tatsächlich nur für den Halter ausgegeben wird, welcher das Kennzeichen reserviert hat.

Die Erteilung von evtl. notwendigen Ausnahmegenehmigungen ist derzeit nur bei der jeweils zuständigen Zulassungsbehörde möglich.

 

Kontakt

Amt für Verkehrswesen Kfz-Zulassungssbehörde

Westerndorfer Str. 88
83024 Rosenheim

Telefon: 08031/365-1337
Fax: 08031/365-2040
E-Mail

Öffentlicher Nahverkehr

Haltestelle:
Römerstraße

Öffnungszeiten:

Mo. - Do.

07.30 - 13.00 Uhr

Di. u. Do.

14.00 - 17.00 Uhr

Fr.

07.30 - 12.00 Uhr

Annahmeschluss jeweils 
30 Minuten vor Ende 
der Öffnungszeiten