Sie benötigen ein Kurzzeitkennzeichen für eine Probe- , Überführungs- oder Prüfungsfahrt.

Kurzzeitkennzeichen dürfen nur für Probe-, Prüfungs- oder Überführungsfahrten verwendet werden. Sie gelten nur im Bereich der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (Deutschland). Die Gültigkeitsdauer beträgt 5 Tage, eine Zuteilung in die Zukunft ist nicht möglich.

Definition:

  • Probefahrt: Fahrt zur Feststellung und zum Nachweis der Gebrauchsfähigkeit des Fahrzeuges 
  • Prüfungsfahrt:  Fahrt zur Durchführung der Prüfung des Fahzeugs durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation einschließlich der Fahrt des Fahrzeugs zum Prüfungsort und zurück. 
  • Überführungsfahrt:Fahrt zur Überführung des Fahrzeugs an einen anderen Ort


    Erforderliche Unterlagen:

  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass bzw. HR-Auszug und Gewerbeanmeldung sowie Ausweis des Geschäftsführers
  • ggf. Leitet Herunterladen der Datei einVollmacht des Beauftragten, der Bevollmächtigte hat sich auszuweisen
  • ggf. Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II

Kontakt

Amt für Verkehrswesen Kfz-Zulassungssbehörde

Westerndorfer Str. 88
83024 Rosenheim

Telefon: 08031/365-1337
Fax: 08031/365-2040
E-Mail

Öffentlicher Nahverkehr

Haltestelle:
Römerstraße

Öffnungszeiten:

Mo. - Do.

07.30 - 13.00 Uhr

Di. u. Do.

14.00 - 17.00 Uhr

Fr.

07.30 - 12.00 Uhr

Annahmeschluss jeweils 
30 Minuten vor Ende 
der Öffnungszeiten