Sie benötigen ein Kurzzeitkennzeichen für eine Probe- , Überführungs- oder Prüfungsfahrt.
Kurzzeitkennzeichen dürfen nur für Probe-, Prüfungs- oder Überführungsfahrten verwendet werden. Sie gelten nur im Bereich der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (Deutschland). Die Gültigkeitsdauer beträgt 5 Tage, eine Zuteilung in die Zukunft ist nicht möglich.
Definition:
- Probefahrt: Fahrt zur Feststellung und zum Nachweis der Gebrauchsfähigkeit des Fahrzeuges
- Prüfungsfahrt: Fahrt zur Durchführung der Prüfung des Fahzeugs durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation einschließlich der Fahrt des Fahrzeugs zum Prüfungsort und zurück.
- Überführungsfahrt:Fahrt zur Überführung des Fahrzeugs an einen anderen Ort
Erforderliche Unterlagen: - elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- gültiger Personalausweis oder Reisepass bzw. HR-Auszug und Gewerbeanmeldung sowie Ausweis des Geschäftsführers
- ggf.
Vollmacht des Beauftragten, der Bevollmächtigte hat sich auszuweisen - ggf. Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II
