Sie möchten ein Fahrzeug auf Ihren Hauptwohnsitz oder Ihr Gewerbe in der Stadt Rosenheim zulassen.


Erforderliche Unterlagen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Kfz.-Brief)
  • Nachweis der Typgenehmigung durch EG-Übereinstimmungsbescheinigung / CoC bzw. Einzelgutachten gem. § 13 EG-FGV, Datenblatt des Herstellers
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass bzw. HR-Auszug und Gewerbeanmeldung sowie Ausweis des Geschäftsführers
  • ggf. Leitet Herunterladen der Datei einVollmacht des Beauftragten, der Bevollmächtigte hat sich auszuweisen
  • bei minderjährigen Haltern Ausweis des Halters sowie Einwilligungserklärung des/der Erziehungsberechtigten (siehe Vollmacht). Der Einwilligung müssen die Personalausweise der Unterschriftberechtigten beigefügt sein. Sollte nur eine Person erziehungsberechtigt sein, muss dies durch Gerichtsurteil nachgewiesen werden.
  • Leitet Herunterladen der Datei einTeilnahmeerklärung zum Lastschrifteinzugsverfahren
  • Eigentumsnachweis, wenn keine Zulassungsbescheinigung Teil II vorgelegt wird
  • Das Fahrzeug muss bei der Zulassungsbehörde vorgeführt werden, wenn die Zulassung nur mit einer EG-Übereinstimmungsbescheinigung beantragt wird

Kontakt

Amt für Verkehrswesen Kfz-Zulassungssbehörde

Westerndorfer Str. 88
83024 Rosenheim

Telefon: 08031/365-1337
Fax: 08031/365-2040
E-Mail

Öffentlicher Nahverkehr

Haltestelle:
Römerstraße

Öffnungszeiten:

Mo. - Do.

07.30 - 13.00 Uhr

Di. u. Do.

14.00 - 17.00 Uhr

Fr.

07.30 - 12.00 Uhr

Annahmeschluss jeweils 
30 Minuten vor Ende 
der Öffnungszeiten