Sie möchten ein Fahrzeug auf Ihren Hauptwohnsitz oder Ihr Gewerbe in der Stadt Rosenheim zulassen.
Erforderliche Unterlagen:
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Kfz.-Brief)
- Nachweis der Typgenehmigung durch EG-Übereinstimmungsbescheinigung / CoC bzw. Einzelgutachten gem. § 13 EG-FGV, Datenblatt des Herstellers
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- gültiger Personalausweis oder Reisepass bzw. HR-Auszug und Gewerbeanmeldung sowie Ausweis des Geschäftsführers
- ggf.
Vollmacht des Beauftragten, der Bevollmächtigte hat sich auszuweisen - bei minderjährigen Haltern Ausweis des Halters sowie Einwilligungserklärung des/der Erziehungsberechtigten (siehe Vollmacht). Der Einwilligung müssen die Personalausweise der Unterschriftberechtigten beigefügt sein. Sollte nur eine Person erziehungsberechtigt sein, muss dies durch Gerichtsurteil nachgewiesen werden.
Teilnahmeerklärung zum Lastschrifteinzugsverfahren- Eigentumsnachweis, wenn keine Zulassungsbescheinigung Teil II vorgelegt wird
- Das Fahrzeug muss bei der Zulassungsbehörde vorgeführt werden, wenn die Zulassung nur mit einer EG-Übereinstimmungsbescheinigung beantragt wird
