Sie möchten als Kfz.-Händler oder Betreiber einer Kfz.-Werkstatt im Sinne von § 16 Fahrzeug-Zulassungsverordnung ein rotes Dauerkennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung beantragen.
Erforderliche Unterlagen:
- schriftlicher, formloser Antrag
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Gewerbeanmeldung (bei juristischen Personen zusätzlich Auszug aus dem Handelsregister)
- aktuelles polizeiliches Führungszeugnis (vom Antragsteller bei der
Wohnsitzgemeinde zu beantragen; bei Wohnsitz im Stadtgebiet Rosenheim kann dieses auch bei der hiesigen Führerscheinbehörde beantragt werden) - aktuellen Auszug aus dem Verkehrszentralregister (i.d.R. Antragstellung über die für den Hauptwohnsitz zuständige Führerscheinbehörde)
- aktuellen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (bei juristischen Personen beim Gewerbeamt und bei natürlichen Personen beim Einwohnermeldeamt zu beantragen)
- Mietvertrag und Lageplan über die zur Verfügung stehenden Stellplätze
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
Teilnahmeerklärung zum Lastschrifteinzugsverfahren
Bitte beachten Sie die Informationen im
Merkblatt über die Verwendung von roten Dauerkennzeichen
