Sie möchten als Kfz.-Händler oder Betreiber einer Kfz.-Werkstatt im Sinne von § 16 Fahrzeug-Zulassungsverordnung ein rotes Dauerkennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung beantragen.

Erforderliche Unterlagen:

  • schriftlicher, formloser Antrag
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Gewerbeanmeldung (bei juristischen Personen zusätzlich Auszug aus dem Handelsregister)
  • aktuelles polizeiliches Führungszeugnis (vom Antragsteller bei der
    Wohnsitzgemeinde zu beantragen; bei Wohnsitz im Stadtgebiet Rosenheim kann dieses auch bei der hiesigen Führerscheinbehörde beantragt werden)
  • aktuellen Auszug aus dem Verkehrszentralregister (i.d.R. Antragstellung  über die für den Hauptwohnsitz zuständige Führerscheinbehörde)
  • aktuellen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (bei juristischen Personen beim Gewerbeamt und bei natürlichen Personen beim Einwohnermeldeamt zu beantragen)
  • Mietvertrag und Lageplan über die zur Verfügung stehenden Stellplätze
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Leitet Herunterladen der Datei einTeilnahmeerklärung zum Lastschrifteinzugsverfahren

    Bitte beachten Sie die Informationen im
    Leitet Herunterladen der Datei einMerkblatt über die Verwendung von roten Dauerkennzeichen

(Kopie 1)

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Kontakt

Amt für Verkehrswesen Kfz-Zulassungssbehörde

Westerndorfer Str. 88
83024 Rosenheim

Telefon: 08031/365-1337
Fax: 08031/365-2040
E-Mail

Öffentlicher Nahverkehr

Haltestelle:
Römerstraße

Öffnungszeiten:

Mo. - Do.

07.30 - 13.00 Uhr

Di. u. Do.

14.00 - 17.00 Uhr

Fr.

07.30 - 12.00 Uhr

Annahmeschluss jeweils 
30 Minuten vor Ende 
der Öffnungszeiten