Sie möchten ein Fahrzeug auf Ihren Hauptwohnsitz oder Ihr Gewerbe in der Stadt Rosenheim ummelden, das bisher in einem anderen Zulassungsbezirk registriert war und noch zugelassen ist.
Der Zeitraum beträgt mindestens 2 und maximal 11 Monate. Es kann nur 1 Zeitraum festgelegt werden.
Erforderliche Unterlagen, wenn das Fahrzeug bereits auf Sie im Zulassungsbezirk zugelassen ist:
- ZulassungsbescheinigungTeil I (Fahrzeugschein)
- ggf. Kfz.-Brief, wenn dem Fahrzeug noch keine neuen EU-Zulassungsbescheinigungen zugeteilt wurden
- Kennzeichenschilder
- Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung (Fahrzeugschein, Prüfbericht)
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer), welche die Zuteilung eines Saisonkennzeichens gestattet
- gültiger Personalausweis oder Reisepass bzw. HR-Auszug und Gewerbeanmeldung sowie Ausweis des Geschäftsführers
- ggf.
Vollmacht des Beauftragten, der Bevollmächtigte hat sich auszuweisen
Wird ein Saisonkennzeichen im Rahmen einer Zulassung (z.B. Neuzulassung / Umschreibung) beantragt, lesen Sie bitte unter der jeweiligen Kategorie, welche Unterlagen Sie dafür zusätzlich benötigen.
Hinweis:
Das Fahrzeug gilt auch außerhalb des Betriebszeitraumes als zugelassen (nicht außer Betrieb gesetzt). Während dieser Zeit darf das Fahrzeug im öffentlichen Verkehr nicht eingesetzt werden. Das Abstellen außerhalb des Betriebszeitraumes auf öffentlichen Straßen und Parkplätzen ist nicht erlaubt. Die Versicherung muss nahtlos bestehen, auch außerhalb des Betriebszeitraumes. Läuft die Gültigkeit der HU oder AU außerhalb des Betriebszeitraumes ab, so ist diese im ersten Monat der Gültigkeit nachzuholen.
