Sie haben ein oder beide Kennzeichenschilder verloren.
Erforderliche Unterlagen:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- ggf.
Vollmacht des Beauftragten, der Bevollmächtigte hat sich auszuweisen - Zulassungsbescheinigung Teil I undTeil II (Fahrzeugschein, Kfz.-Brief)
- Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung (Prüfbericht)
- ggf. noch vorhandenes Kennzeichenschild
- Verlusterklärung/Diebstahlsanzeige von der deutschen Polizei
Um Missbrauch zu vermeiden, wird das Kennzeichen nach Verlust oder Diebstahl für einen Zeitraum von 10 Jahren gesperrt. Das Fahrzeug muss deshalb auf ein neues Kennzeichen umgeschrieben werden.
