Sie haben ein oder beide Kennzeichenschilder verloren.

Erforderliche Unterlagen:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • ggf. Leitet Herunterladen der Datei einVollmacht des Beauftragten, der Bevollmächtigte hat sich auszuweisen
  • Zulassungsbescheinigung Teil I undTeil II  (Fahrzeugschein, Kfz.-Brief)
  • Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung (Prüfbericht)
  • ggf. noch vorhandenes Kennzeichenschild
  • Verlusterklärung/Diebstahlsanzeige von der deutschen Polizei

Um Missbrauch zu vermeiden, wird das Kennzeichen nach Verlust oder Diebstahl für einen Zeitraum von 10 Jahren gesperrt. Das Fahrzeug muss deshalb auf ein neues Kennzeichen umgeschrieben werden.

Kontakt

Kfz-Zulassungssbehörde

Westerndorfer Str. 88
83024 Rosenheim

Telefon: 08031/365-1337
Fax: 08031/365-2040
E-Mail

Öffentlicher Nahverkehr

Haltestelle:
Römerstraße

Öffnungszeiten:

Mo. - Do.

07.30 - 13.00 Uhr

Di. u. Do.

14.00 - 17.00 Uhr

Fr.

07.30 - 12.00 Uhr

Annahmeschluss jeweils 
30 Minuten vor Ende 
der Öffnungszeiten