Die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) ist Ihnen abhanden gekommen.

Erforderliche Unterlagen:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • ggf. Vollmacht des Beauftragten, der Bevollmächtigte hat sich auszuweisen
  • Zulassungsbescheinigung Teil II  (Kfz.-Brief)
  • Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung (Prüfbericht)
  • Eidesstattliche Versicherung:
    Wird eine Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) wegen Verlust neu beantragt, ist vom Halter/Eigentümer bzw. von der verantwortlichen Person bei der Zulassungsbehörde unter persönlicher Vorsprache eine eidesstattliche Versicherung abzugeben oder alternativ eine notariell beglaubigte eidesstattliche Versicherung vorzulegen oder
  • bei Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil I:  Diebstahlsanzeige von der Polizei

Kontakt

Kfz-Zulassungssbehörde

Westerndorfer Str. 88
83024 Rosenheim

Telefon: 08031/365-1337
Fax: 08031/365-2040
E-Mail

Öffentlicher Nahverkehr

Haltestelle:
Römerstraße

Öffnungszeiten:

Mo. - Do.

07.30 - 13.00 Uhr

Di. u. Do.

14.00 - 17.00 Uhr

Fr.

07.30 - 12.00 Uhr

Annahmeschluss jeweils 
30 Minuten vor Ende 
der Öffnungszeiten