Die Zulassungsbescheinigung Teil II (Kfz.-Brief) ist Ihnen abhanden gekommen.

Erforderliche Unterlagen:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung (Prüfbericht, Fahrzeugschein)
  • Eidesstattliche Versicherung:
    Wird eine Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil II (Kfz.-Brief) wegen Verlust neu beantragt, ist vom Halter/Eigentümer bzw. von der verantwortlichen Person bei der Zulassungsbehörde unter persönlicher Vorsprache eine eidesstattliche Versicherung abzugeben oder alternativ eine notariell beglaubigte eidesstattliche Versicherung vorzulegen.
  • ggf. Nachweis der Verfügungsberechtigung, falls die eidesstattliche Versicherung nicht vom Halter selbst abgegeben wird (z.B. Kaufvertrag, Erklärung des Halters)

    Die Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil II kann erst nach Ablauf der Aufbietung beim Kraftfahrtbundesamt Flensburg ausgefertigt und ausgehändigt werden (3-4 Wochen).

Kontakt

Kfz-Zulassungssbehörde

Westerndorfer Str. 88
83024 Rosenheim

Telefon: 08031/365-1337
Fax: 08031/365-2040
E-Mail

Öffentlicher Nahverkehr

Haltestelle:
Römerstraße

Öffnungszeiten:

Mo. - Do.

07.30 - 13.00 Uhr

Di. u. Do.

14.00 - 17.00 Uhr

Fr.

07.30 - 12.00 Uhr

Annahmeschluss jeweils 
30 Minuten vor Ende 
der Öffnungszeiten