Die Zulassungsbescheinigung Teil II (Kfz.-Brief) ist Ihnen abhanden gekommen.
Erforderliche Unterlagen:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung (Prüfbericht, Fahrzeugschein)
- Eidesstattliche Versicherung:
Wird eine Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil II (Kfz.-Brief) wegen Verlust neu beantragt, ist vom Halter/Eigentümer bzw. von der verantwortlichen Person bei der Zulassungsbehörde unter persönlicher Vorsprache eine eidesstattliche Versicherung abzugeben oder alternativ eine notariell beglaubigte eidesstattliche Versicherung vorzulegen. - ggf. Nachweis der Verfügungsberechtigung, falls die eidesstattliche Versicherung nicht vom Halter selbst abgegeben wird (z.B. Kaufvertrag, Erklärung des Halters)
Die Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil II kann erst nach Ablauf der Aufbietung beim Kraftfahrtbundesamt Flensburg ausgefertigt und ausgehändigt werden (3-4 Wochen).
