Sie möchten ein Fahrzeug nach Außerbetriebsetzung wieder auf Ihren Hauptwohnsitz oder Ihr Gewerbe in der Stadt Rosenheim anmelden (gleicher Fahrzeughalter).
Erforderliche Unterlagen:
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Kfz.-Brief)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung (Fahrzeugschein, Prüfbericht)
- ggf. die bisherigen Kennzeichenschilder, wenn Sie diese wieder verwenden wollen und das Kennzeichen reserviert wurde
- Versicherungsbestätigung (7-stellige Nummer der eVB)
- gültiger Personalausweis oder Reisepass bzw. HR-Auszug und Gewerbeanmeldung sowie Ausweis des Geschäftsführers
- ggf.
Vollmacht des Beauftragten, der Bevollmächtigte hat sich auszuweisen - bei minderjährigen Haltern Ausweis des Halters sowie Einwilligungserklärung des/der Erziehungsberechtigten (siehe Vollmacht). Der Einwilligung müssen die Personalausweise der Unterschriftberechtigten beigefügt sein. Sollte nur eine Person erziehungsberechtigt sein, muss dies durch Gerichtsurteil nachgewiesen werden.
Teilnahmeerklärung zum Lastschrifteinzugsverfahren
