Genehmigungsverfahren für Großraum - und Schwertransporte

Ausnahmegenehmigung nach § 29 Abs. 3 StVO:
Diese Ausnahmegenehmigung benötigen Fahrzeuge, die nach der StVZO bei Abmessungen, Achslasten oder Gesamtgewichten die allgemein zulässigen Grenzwerte überschreiten.

vorzulegende Unterlagen
Initiates file downloadAntrag
- Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO
- Betriebserlaubnis (bei landwirtschaftlichen Fahrzeugen)

Ausnahmegenehmigung nach § 46 Abs. 1 Nr. 5 und Nr. 2 StVO:
Diese Ausnahmegenehmigung benötigen Fahrzeuge, die ausschließlich durch die Ladung, die Abmessungen, Achslasten oder Gesamtgewichte überschreiten.

vorzulegende Unterlagen
Initiates file download- Antrag


Für die o.g. Ausnahmegenehmigungen, ist die Straßenverkehrsbehörde zuständig, in deren Bereich der Transport beginnt oder der Antragssteller seinen Firmensitz hat. 

Ausnahmegenehmigung zur Durchführung von Transporten an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen:

Diese Genehmigung kann nur in begründeten Einzelfällen erteilt werden.

vorzulegende Unterlagen
Initiates file download-Antrag

 

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Kontakt

Amt für Verkehrswesen

Königstraße 15
83022 Rosenheim

Telefon: 08031/365-1316, -1318,-1319
Fax: 08031/365-2010
E-Mail

Öffentlicher Nahverkehr

Haltestelle:
Heilig-Geist-Straße

Öffnungszeiten:

Mo. - Fr. 08.00 Uhr - 12.00 Uhr
Do.         14.00 Uhr - 17.00 Uhr