Genehmigungsverfahren für Großraum - und Schwertransporte
Ausnahmegenehmigung nach § 29 Abs. 3 StVO:
Diese Ausnahmegenehmigung benötigen Fahrzeuge, die nach der StVZO bei Abmessungen, Achslasten oder Gesamtgewichten die allgemein zulässigen Grenzwerte überschreiten.
vorzulegende Unterlagen
-
Antrag
- Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO
- Betriebserlaubnis (bei landwirtschaftlichen Fahrzeugen)
Ausnahmegenehmigung nach § 46 Abs. 1 Nr. 5 und Nr. 2 StVO:
Diese Ausnahmegenehmigung benötigen Fahrzeuge, die ausschließlich durch die Ladung, die Abmessungen, Achslasten oder Gesamtgewichte überschreiten.
vorzulegende Unterlagen
- Antrag
Für die o.g. Ausnahmegenehmigungen, ist die Straßenverkehrsbehörde zuständig, in deren Bereich der Transport beginnt oder der Antragssteller seinen Firmensitz hat.
Ausnahmegenehmigung zur Durchführung von Transporten an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen:
Diese Genehmigung kann nur in begründeten Einzelfällen erteilt werden.
vorzulegende Unterlagen
-Antrag
