mobile Halteverbote
Bei privaten Umzügen bzw. für Baustellen und Schwertransporte können mobile Halteverbote beantragt werden.
Diese sind rechtzeitig, d. h. mindestens 72 Stunden (3 Tage) vorher, mit Zusatz, an welchem Tag und Uhrzeit das Halteverbot gelten soll aufzustellen. Der Tag der Aufstellung darf bei Berechnung der 72 Stunden Frist nicht mitgerechnet werden (Fristbeginn ist um 0.00 Uhr des Folgetages)
Falls die Aufstellung der absoluten Halteverbote nicht rechtzeitig (72 Stunden vorher) erfolgen kann, muss der Antragsteller die gesamten Kosten (Gebühren und Auslagen) für ein evtl. Abschleppen und die Benutzungsgebühren für die Verwahrung sichergestellter Kraftfahrzeuge tragen.
Die Erlaubnis zur Aufstellung ist mind. 7 Arbeitstage vor Inanspruchnahme zu beantragen:
