Verkehrsrechtliche Anordnungen für Arbeiten im öffentlichen Verkehrsraum
Bei allen Arbeiten, die den öffentlichen Verkehrsraum (Straße - Gehweg - Radweg) betreffen und berühren, muss eine verkehrsrechtliche Anordnung eingeholt werden. Diese gibt vor, wie die Arbeitsstelle abzusperren bzw. zu kennzeichnen ist und ist mindestens 7 Arbeitstage vor dem geplanten Ausführungstermin zu stellen.
Welche Unterlagen sind vorzulegen?
- ausgefüllter
Antrag
- Lageplan bzw. Skizze
