Verkehrsrechtliche Anordnungen für Arbeiten im öffentlichen Verkehrsraum

Bei allen Arbeiten, die den öffentlichen Verkehrsraum (Straße - Gehweg - Radweg) betreffen und berühren, muss eine verkehrsrechtliche Anordnung eingeholt werden. Diese gibt vor, wie die Arbeitsstelle abzusperren bzw. zu kennzeichnen ist und ist mindestens 7 Arbeitstage vor dem geplanten Ausführungstermin zu stellen.

Welche Unterlagen sind vorzulegen?

- ausgefüllter Initiates file downloadAntrag
- Lageplan bzw. Skizze

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Kontakt

Amt für Verkehrswesen

Königstraße 15
83022 Rosenheim

Telefon: 08031/365-1319, 36-1318
Fax: 08031/365-2010
E-Mail

Öffentlicher Nahverkehr

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Do.         14.00 Uhr - 17.00 Uhr