Die Verkehrsüberwachung
Neben der Polizei ist seit Oktober 1987 auch der Verkehrsüberwachungsdienst der Straßenverkehrsbehörde für die Verfolgung von geringfügigen Ordnungswidrigkeiten nach § 24 StVG, die im ruhenden Verkehr und beim Einfahren in die Fußgängerzone festgestellt werden, zuständig.
Bußgelder bei Verstößen im ruhenden Verkehr werden seit 01.07.2010 vom
Zweckverband "Kommunale Verkehrssicherheit Oberland" bearbeitet.
Zur Überwachung des fließenden Verkehrs ist die Stadt Rosenheim seit 30.06.2007 offiziell Mitglied im Zweckverband
"Kommunale Verkehrssicherheit Oberland" mit Sitz in Bad Tölz.
Der Zweckverband überwacht im Stadtgebiet die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von Kraftfahrzeugen an verschiedenen Messstellen im Stadtgebiet. Vor allem in verkehrsberuhigten Bereichen, Tempo 30- und Tempo 50-Bereichen sowie geschwindigkeitsreduzierten Bereichen außerorts in der Nähe von schulischen Einrichtungen, Kindergärten und Seniorenheimen wurden die Messstellen zusammen mit dem Zweckverband, der Polizei und der Straßenverkehrsbehörde der Stadt Rosenheim festgelegt.
Die Überwachungstätigkeit der Messtechniker des Zweckverbandes beträgt 80 Stunden im Monat.


