Häufig falsch gedacht!

Bei Parkverstößen wird grundsätzlich von fahrlässigem (nicht bewußtem) Handeln des "Verkehrssünders" ausgegangen.

Vielleicht hatten auch Sie schon einmal Zweifel, ob und wie lange Sie an bestimmten Stellen parken dürfen. Hier sind einige Verkehrszeichen genauer erklärt, bei welchen oftmals "falsch gedacht" wird.

Verkehrszeichen eingeschränktes Halteverbot

Eingeschränktes Halteverbot (Zeichen 286 StVO):
Erlaubt ist nur das Halten (3 Minuten) oder eine Ladetätigkeit, die jedoch unverzüglich zu erfolgen hat.
Dies bedeutet, dass der Ladevorgang ohne zeitliche Verzögerung durchgeführt werden muss.

Verkehrszeichen absolutes Halteverbot

Absolutes Halteverbot (Zeichen 283 StVO):
Hier ist weder halten, noch parken erlaubt.
Auch das kurze Halten um jemanden ein- oder aussteigen zu lassen, ist nicht zulässig.

Verkehrszeichen Fußgängerzone

Fußgängerzone (Zeichen 242 StVO):
In diesem Bereich darf nur innerhalb der Lieferzeiten (in Rosenheim: 6-10 Uhr und 18-20 Uhr) zum Zwecke des Be- und Entladens eingefahren werden; ist ein Befahren der Fußgängerzone außerhalb dieser Zeiten unbedingt notwendig, kann eine Ausnahmegenehmigung bei der Öffnet internen Link im aktuellen FensterStraßenverkehrsbehörde beantragt werden.

Verkehrszeichen Parken mit Parkschein

Parkscheinautomat:
Der Parkschein ist immer gut sichtbar im Fahrzeug auszulegen. Es ist zweckmäßig, sich vor Verlassen des Fahrzeugs nochmals zu vergewissern, ob der Schein auch richtig (d.h. mit der Uhrzeitangabe nach oben) ausgelegt ist.
Sollte der Parkscheinautomat defekt sein, so darf die Höchstparkdauer, die am Parkscheinautomaten angegeben ist, kostenlos ausgeschöpft werden. In diesem Fall ist eine Parkscheibe mit richtig eingestellter Ankunftszeit (Beginn des Parkvorgangs) im Fahrzeug auszulegen. Diese Regelung gilt im übrigen auch für defekte Parkuhren.

Zusatzzeichen "werktags"

Ein Zusatzschild mit der Aufschrift "werktags" schließt immer den Samstag mit ein ("Der Werktag steht im Gegensatz zum Sonn- und Feiertag, folglich ist auch der Samstag ein Werktag" so das Bayerische Oberste Landesgericht).

Kontakt

Verkehrsüberwachung Stadt Rosenheim

Königstr. 13
83022 Rosenheim

Telefon: 08031/365-1343
Fax: 08031/365-2012
E-Mail

Öffentlicher Nahverkehr

Haltestelle:
Heilig-Geist-Straße / Busbahnhof

Öffnungszeiten:

Montag - Freitag 8:00 bis 12:00

Montag - Mittwoch 14:00 bis 16:00

Donnerstag 14:00 bis 17:00