Der Rosenheimer Winterdienst

Unsere Leistungen - Ihre Aufgaben

Stadt und Bürger - Gemeinsam für sichere Straßen im Winter !

Das Bayerische Straßen- und Wegegesetz und unsere Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung verpflichten Stadt und Grundeigentümer zum Winterdienst auf öffentlichen Verkehrsflächen. Damit Rosenheimer Bürger und ihre Gäste sicher durch den Winter kommen, müssen Stadt und verpflichtete Grundeigentümer zusammen helfen und mit Räum- und Streumaßnahmen winterlicher Glätte entgegen wirken.

Der Baubetriebshof erfüllt den Winterdienst der Stadt. Für den Bürger müssen die jeweils anliegenden Grundeigentümer, dessen Mieter oder Beauftragte Ihren Teil zu sicheren Straßen und Gehwegen beitragen. Auf den folgenden Seiten finden Sie Informationen zu Leistungen und Aufgaben des Winterdienstes und ihren Aufgaben und Pflichten. 

Kontakt

Baubetriebshof Stadt Rosenheim

Möslstr. 27
83024 Rosenheim

Telefon: 08031/365-1766
Fax: 08031/365-2035
E-Mail

Öffentlicher Nahverkehr

Haltestelle:
Römerstraße (Westerndorf)

Öffnungszeiten:

Mo. bis Fr. 07.00  bis 12.00 Uhr
Mo. bis Do. 12.30  bis 16.00 Uhr