Kommunaler Winterdienst
Das Wetter entscheidet, kurzfristig und oft anders als vorhergesagt.
Je nach Witterung räumt der Winterdienst des Baubetriebshofes den Schnee und streut gegen Eisglätte. Die Einsätze sind so koordiniert, dass die Straßen zu und während den Hauptverkehrszeiten gesichert sind.
Hier die wichtigen Informationen zum kommunalen Winterdienst.
Bewährte Organisation –
Beobachtungs- und Alarmierungsdienst
Straßen und Wege,
die geräumt oder gestreut werden müssen
Keine Räum- und Streupflichten
rund um die Uhr - Einsatzzeiten
Auftauend? – Abstumpfend?
Eine Frage der zu sichernden Fläche.
Verkehrssicherung ist rechtliche Verpflichtung –
Gebührenfrei!
Wie kommt der kommunale Winterdienst zum Einsatz?
Wetterbeobachtung- und Alarmierung des Winterdienstes
Der Einsatzleiter des Winterdienstes im Baubetriebshof ist 24 Stunden, rund um die Uhr erreichbar oder unterwegs, um gegebenenfalls einen Winterdiensteinsatz anzuordnen. Dabei prüft er neben der Wetterlage auch mehrmals die Schnee- und Eissituation auf den Straßen vor Ort, um damit den differenzierten Winterdiensteinsatz zu koordinieren.
„Differenziert“ heißt, dass der Einsatz von Fahrzeugen, Personal und Streumitteln den unterschiedlichen Wetter- und Straßensituationen und den Sicherungsprioritäten flexibel angepasst wird.
Wo ist der kommunale Winterdienst im Einsatz?
Straßen und Wege mit kommunalen Winterdienst
Der kommunale Winterdienst ist verantwortlich für den rollenden Verkehr und für Fußgängerbereiche, wenn angrenzende Grundeigentümer nicht verpflichtet sind. Das gilt grundsätzlich für Straßen mit hoher Verkehrsbedeutung und hohem Gefahrenpotential, öffentliche Fußgängerbereiche und Plätze außerhalb der Gehbahnen wie
- Wichtige Hauptstraßen mit überörtlicher Bedeutung, Gefällestrecken, Steigungen, und verkehrswichtigen Kreuzungen
- Straßen mit Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV)
- Sog. Gefahrenstellen wie Kreuzungen, Fußgängerüberwege, Wege durch Fußgängerzonen, Bushaltestellen
- Radwege
Folgende Straßen und Wege haben nur nachrangige Bedeutung
- Nebenstraßen - werden vom kommunalen Winterdienst nur geräumt.
Bei extremen Wetterbedingungen, wie lang anhaltender Glätte führt der Baubetriebshof auch Streumaßnahmen durch, sofern die Hauptstraßen gesichert und Kapazitäten vorhanden sind. - Wege in Parkanlagen und Abkürzungswege
- Verkehrswichtige Straßen und Wege außerhalb der geschlossenen Bebauung
Keine kommunalen Winterdienstmaßnahmen
- Privatstraßen/-gelände - Die Sicherung liegt in der Verantwortung des Grundstücksbesitzer/Anlieger.
- Gehwege. Die Sicherung liegt in der Verantwortung des Grundstücksbesitzer/Anlieger. Auch bei Behörden, Schulen und Kindergärten etc sind die Betreiber bzw. Grundstückseigentümer zuständig.
- Verkehrsflächen außerhalb der geschlossenen Bebauung
Wann ist der kommunale Winterdienst im Einsatz?
Einsatzzeiten – Räum- und Streudienst
Der Winterdiensteinsatz beginnt je nach Witterung schon ab 1.00 nachts mit dem Ziel, verkehrswichtige Straßen für den ersten Berufsverkehr zu sichern. Für einen Streueinsatz benötigen wir circa 4 Stunden. Ein Räumeinsatz dauert mindestens 6 Stunden und je nach Schneemenge auch mehr. Wenn es die Witterung vorgibt, werden auch mehrere Einsätze am Tag gefahren.
Bei extremen Witterungsbedingungen werden nur noch festgelegte Gefahrenstellen und Verkehrsknotenpunkte betreut um hier den Verkehrsfluss sicherzustellen.
Das Verkehrsaufkommen in der Stadt lässt effektive Räum- und Streumaßnahmen während der Hauptverkehrszeiten sowieso kaum zu. Nach Beruhigung der Wetterlage sorgen wir schnellstmöglich wieder für sichere Fahrbahnen.
Die rechtlich vorgegebene Dokumentation eines Winterdiensteinsatzes übernimmt moderne Technik. Mittels GPS wird erfasst, wo und wann auf den Hauptstrassen geräumt und gestreut wurde.
Welche Streumittel werden eingesetzt?
Streumitteleinsatz mit Augenmaß - Ökologische Verantwortung
Ziel im Winterdienstes ist ein hohes Maß an Verkehrssicherheit mit möglichst geringer Umweltbelastung, denn jedes ausgebrachte Streumittel belastet in irgendeiner Art unsere Umwelt.
Auf den Straßen und Radwegen setzen wir der Witterung angepasste Mengen an Feuchtsalz, eine Mischung aus 70 % Salz und 30 % Salzlösung, ein. Die Streumittelmenge wird so dosiert, dass bei größtmöglicher Wirkung die geringste Umweltbelastung entsteht. Mithilfe modernster Technik können wir die Streumittel präzise dosieren und ausbringen. In der Regel streuen wir nicht mehr als 15 Gramm je Quadratmeter. Salz wirkt auf der Fahrbahn auch bei rollendem Verkehr nachhaltig und effektiv.
An den Gefahrenstellen für Fußgänger kommt als Streumittel Streusplitt zum Einsatz. Auftausalz wird hier entsprechend des Salzverbotes auf Gehwegen, nicht verwendet. Nur um direkte Eisbildung zu verhindern oder zu beseitigen, wird dem Streusplitt auch Salz beigemischt.
Wer zahlt?
Für den Winterdienst werden keine Gebühren erhoben. Die kommunale Aufgabe der Sicherung der Fahrbahnen im Winter wird als allgemeine Amtspflicht aus Steuereinnahmen finanziert.
Die Straßenreinigungsgebühr der Anlieger deckt somit nicht den Winterdienst ab, sondern ausschließlich das Kehren der Straßen durch die Reinigungsanstalt der Stadt Rosenheim außerhalb des Winterdienstes.
Winterdienst in Zahlen (Stand 18.11.11)
Einsatzfahrzeuge:
14 LKW, 8 Kleinfahrzeuge
Material / Saison
ca. 900 Tonnen Salz
ca. 300 Kubikmeter Streusplitt
Personal:
69 Mitarbeiter
gesicherte Fahrbahnen:
270 Räum- undStreukilometer auf Straßen
55 Räum- und Streukilometer auf Radwegen
855 Gefahrenstellen wie an Bushaltestellen, Fußgängerüberwegen, Kreuzungen
