Bauordnungsamt
Das Bauordnungsamt nimmt als Untere Bauaufsichtsbehörde folgende Aufgaben wahr:
- Erteilung von
Baugenehmigungen,
Vorbescheiden
- Abgeschlossenheitsbescheinigungen nach dem WEG
- Beratung von Bauinteressenten in rechtlicher und gestalterischer Hinsicht
- die Überwachung der Einhaltung baurechtlicher Vorschriften
- Betreuung und Überwachung von fliegenden Bauten (Jahrmärkte, Zelte, o.ä.)
- Betreuung von Maßnahmen an Denkmälern als
untere Denkmalschutzbehörde
(siehe auch
Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege)
- Vollzug des Fassadenpreises
Städtebauförderung
- Sanierungsgebiet Altstadt (siehe auch "
Städtebauförderung in Rosenheim")

