Behördliche Datenschutzbeauftragte

Alle Städte und Gemeinden, die personenbezogene Daten automatisiert verarbeiten, haben einen behördlichen Datenschutzbeauftragten zu bestellen (Art. 25 Abs. 2 Satz 1 Bayerisches Datenschutzgesetz – BayDSG).

Die behördliche Datenschutzbeauftragte hat die Aufgabe, auf die Einhaltung der Vorschriften über den Datenschutz (Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften) in der Stadtverwaltung Rosenheim und bei den Eigenbetrieben Baubetriebshof und Stadtentwässerung hinzuwirken.

Sie ist in dieser Eigenschaft weisungsfrei und direkt dem Dezernenten I als berufsmäßigem Stadtratsmitglied unterstellt.

Gesetzlich besonders erwähnt sind folgende Aufgaben:

  • Vor dem Einsatz automatisierter Verfahren, mit denen Daten der Bürger oder der Beschäftigten verarbeitet werden sollen, hat die behördliche Datenschutzbeauftragte zu überprüfen, ob dabei die datenschutzrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden (datenschutzrechtliches Freigabeverfahren nach Art. 26 BayDSG).
  • Sie führt ein Verzeichnis aller in der Stadtverwaltung und den o. g. Eigenbetrieben eingesetzten automatisierten Verfahren, mit denen Daten der Bürger oder Bediensteten verarbeitet werden (Verfahrensverzeichnis nach Art. 27 BayDSG). In dieses Verzeichnis kann jeder Einsicht nehmen.
  • Sie berät die Beschäftigten der Stadtverwaltung und der o. g. Eigenbetriebe in Fragen des Datenschutzes (Art. 25 Abs. 3 Satz 6 BayDSG).

Die Datenschutzbeauftragte ist auch Ansprechpartnerin für datenschutzrechtliche Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern.

Kontrollorgan und Datenschutzaufsicht für die Stadt Rosenheim und alle öffentlichen Stellen in Bayern ist gemäß Art. 30 BayDSG der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz (http://www.datenschutz-bayern.de/) in München.

Die Datenschutzaufsicht für den nicht-öffentlichen Bereich in Bayern (d. h. private Wirtschaftsunternehmen, freiberuflich Tätige, Vereine und Verbände sowie Internet) obliegt dem Landesamt für Datenschutzaufsicht (http://www.lda.bayern.de/) in Ansbach.

Broschüre "Datenschutz im Rathaus"

Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz hat im Juli 2011 eine neue Broschüre zum Thema „Datenschutz im Rathaus“ herausgegeben.

Gegenstand dieser Broschüre ist der Bürger in seiner Rolle als „Kunde“ im Rathaus. Anhand eines fiktiven Bürgers, der bei seinem Behördengang begleitet wird, werden einige zentrale, für das Rathaus geltende Datenschutzvorgaben erläutert.

Die Broschüre soll sowohl die Bürgerinnen und Bürger über ihre Datenschutzrechte im Rathaus informieren als auch die Stadt bei regelmäßig auftauchenden datenschutzrechtlichen Fragestellungen unterstützen.

Die Broschüre steht hier im pdf-Format zum Abruf bereit.

Bei Bedarf kann gerne ein Exemplar in Papierform bei der behördlichen Datenschutzbeauftragten angefordert werden.

Kontakt

Behördl. Datenschutzbeauftragte Frau Scheidhamer

Königstraße 24
83022 Rosenheim

Telefon: 08031/365-1070
Fax: 08031/365-289-1070
E-Mail

Öffentlicher Nahverkehr

Haltestelle:
Heilig-Geist-Straße/Stadtmitte

Öffnungszeiten:

Montag und Donnerstag
8 bis 17 Uhr
und nach Vereinbarung