Gewerbe- und Gaststättenwesen

Unsere Hauptaufgaben liegen im Vollzug gewerberechtlicher Vorschriften.

So werden

  • zum Einen im Rahmen der Anzeigepflichten gem. § 14 Abs. 1 der Gewerbeordnung (An-, Ab- und Ummeldung von Gewerbebetrieben) ein Gewerberegister für das Stadtgebiet Rosenheim geführt und
  • zum Anderen bei erlaubnisbedürftigen Gewerbebetrieben (z.B. Makler, Bauträger, Reisegewerbe, Gaststätten usw.) die entsprechenden Erlaubnisverfahren durchgeführt (nähere Auskünfte erhalten Sie unter Tel.: 08031/36-1351)
     

Gewerbe- und Gaststättenrechtliche Erlaubnisse:

Bei einzelnen Gewerbearten ist zusätzlich zur Anzeige eine Erlaubnis erforderlich.
Ein polizeiliches Führungszeugnis und ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister (erhältlich über die Meldebehörde der Wohnsitzgemeinde) sowie evtl. weitere Unterlagen (z. B. Qualifikationsnachweise) sind dem Gewerbeamt vorzulegen.

Nähere Auskünfte hierzu werden telefonisch unter Tel. 08031/36-1351 erteilt.

Gewerbeauskünfte:

Auskünfte aus dem Gewerberegister werden grundsätzlich nur auf schriftliche Anfrage und bei Begründung eines berechtigten oder rechtlichen Interesses
(z.B. bei gerichtlichen Mahn-/Vollstreckungsverfahren) erteilt.

Gebühr:     12,50 €

An-/Ab- und Ummeldungen:

Die gewerberechtliche Anzeigepflicht besteht bei Beginn, Verlegung und Aufgabe eines selbständigen Gewerbebetriebes bzw. einer Zweigniederlassung oder unselbständigen Zweigstelle sowie bei Wechsel oder Ausdehnung des Gewerbegegenstandes.

Nähere Auskünfte erhalten Sie im Bürgerservicebüro unter
Tel.: 08031/36-1352 oder 36-1354.
Zur Antragstellung können die hinterlegten Formulare für die An-, Ab- bzw. Ummeldung verwendet werden, die Sie am Ende dieser Seite finden.

Gebühren: 

Gewerbeanmeldung

35 €

Anmeldung bei Firmen mit Handelsregister-Eintrag

40 €

Abmeldung

15 €

Ummeldung

20 - 25 €

Formulare:

Leitet Herunterladen der Datei einGewerbe Anmeldung

Leitet Herunterladen der Datei einGewerbe Abmeldung

Leitet Herunterladen der Datei einGewerbe Ummeldung

Jahr- und Wochenmärkte

feste Termine für Märkte der Stadt Rosenheim

  • Frühjahrsmarkt (zwei Wochen vor Ostern)
  • Stiftmarkt (erster Sonntag im August)
  • Mantelsonntag (letzter Sonntag im Oktober)
  • grüner Markt am Ludwigsplatz (Donnerstag bis Samstag vormittags)

Die Jahrmärkte finden auf der "Loretowiese" bzw. in der Innenstadt statt.

Formlose Anträge für die Zulassung als Fierant zu den Märkten richten Sie bitte schriftlich unter Angabe von Standgröße und Artikel an das Amt für Sicherheit und Ordnung (Anschrift sh. rechte Spalte). Nähere Auskünfte erhalten Sie unter Tel. 08031/ 36 13 53

Weitere Informationen zum grünen Markt am Ludwigsplatz finden Sie auf der Internetseite des "Fördervereins Grüner Markt" Öffnet externen Link in neuem Fensterhier.

 

Kontakt

Amt für Sicherheit und Ordnung

Königstr. 15
83022 Rosenheim

Telefon: 08031/365-1311
Fax: 08031/365-2026
E-Mail

Öffentlicher Nahverkehr

Haltestelle:
Heilig-Geist-Straße

Öffnungszeiten:

Bürgerservicebüro:

Mo. - Fr.   8:00 - 12:00 Uhr
Do.         14:00 - 17:00 Uhr