Gleichstellungsstelle für Frauen und Männer
Warum eine Gleichstellungsstelle?
"Frauen und Männer sind gleichberechtigt Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin."
Artikel 3 Absatz 2 Grundgesetz
Artikel 118 Absatz 2 Bayerische Verfassung
In Ehe und Familie
- tragen Frauen die Hauptlast der Hausarbeit, Kindererziehung und Pflege ohne soziale Absicherung
Im Berufsleben
- haben Frauen geringere Verdienst- und Aufstiegsmöglichkeiten
- sind Frauen häufig in ungeschützten Arbeitsverhältnissen ohne soziale Absicherung beschäftigt
Im öffentlichen Leben
- sind Frauen in Entscheidungspositionen deutlich unterrepräsentiert
Im täglichen Leben
- sind Frauen von sexueller Belästigung und Gewalt bedroht
Nachdem in unserer Gesellschaft von einer tatsächlichen Gleichberechtigung noch immer nicht die Rede ist, ist es primär Aufgabe der Gleichstellungsstelle sich für die Rechte der Frauen einzusetzen.
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