Gleichstellungsstelle für Frauen und Männer

Warum eine Gleichstellungsstelle?

"Frauen und Männer sind gleichberechtigt Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin."

Artikel 3 Absatz 2 Grundgesetz
Artikel 118 Absatz 2 Bayerische Verfassung

In Ehe und Familie

  • tragen Frauen die Hauptlast der Hausarbeit, Kindererziehung und Pflege ohne soziale Absicherung

Im Berufsleben

  • haben Frauen geringere Verdienst- und Aufstiegsmöglichkeiten
  • sind Frauen häufig in ungeschützten Arbeitsverhältnissen ohne soziale Absicherung beschäftigt

Im öffentlichen Leben

  •  sind Frauen in Entscheidungspositionen deutlich unterrepräsentiert

Im täglichen Leben

  • sind Frauen von sexueller Belästigung und Gewalt bedroht

Nachdem in unserer Gesellschaft von einer tatsächlichen Gleichberechtigung noch immer nicht die Rede ist, ist es primär Aufgabe der Gleichstellungsstelle sich für die Rechte der Frauen einzusetzen.

 

Weitere Informationen finden Sie hier

Kontakt

Gleichstellungsstelle

Königstraße 24
83022 Rosenheim

Telefon: 08031/36-1045, 1046, 1049
Fax: 08031/36-289-1045
E-Mail

Öffentlicher Nahverkehr

Haltestelle:
Heilig-Geist-Straße / Stadtmitte

Öffnungszeiten:

Mo - Fr 8.00 - 12.00 Uhr
und nach Vereinbarung