Allgemeine Informationen über den Gutachterausschuss
Die Gutachterauschüsse für Grundstückswerte wurden durch das Bundesbaugesetz 1960 geschaffen. Der Grundstücksmarkt war über 20 Jahre lang dem freien Spiel der Kräfte entzogen gewesen und bildete eine "terra incognita", wie der wissenschaftliche Beirat für Fragen der Bodenbewertung 1958 schrieb. Die Gutachterausschüsse sollen nach dem Willen des Gesetzgebers unter anderem die Funktionsfähigkeit des Grundstücksmarktes verbessern und Transparenz gewährleisten. Der Auftrag, Transparenz auf dem Grundstücksmarkt zu schaffen, soll insbesondere durch Bodenrichtwerte und Marktberichte erfüllt werden.
Die heutigen gesetzlichen Grundlagen für den Gutachterausschuss und seine Geschäftsstelle sind das Baugesetzbuch (BauGB), §§ 192 bis 199, die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) und die Gutachterausschussverordnung für das Land Bayern. Die ImmoWertV ist am 01.07.2010 in Kraft getreten. Die frühere Wertermittlungsverordnung (WertV) wurde durch die ImmoWertV novelliert und abgelöst.
Der Gutachterausschuss für Grundstückwerte ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Kollegialorgan. Es handelt sich um eine Behörde, die selbstständig, unabhängig, neutral und weisungsfrei arbeitet. Neben der Vorsitzenden, deren Stellvertretern und Vertretern des Finanzamtes gehören dem Gutachterausschuss ehrenamtliche Sachverständige für Immobilienbewertung an (siehe Zusammensetzung des Gutachterausschusses). Die Mitglieder des Gutachterausschusses müssen in der Ermittlung von Grundstückswerten oder sonstigen Wertermittlungen sachkundig und erfahren sein.
Der Gutachterausschuss bedient sich bei der Erfüllung seiner Aufgaben einer Geschäftsstelle, die nach Weisung der Vorsitzenden die Geschäfte des Gutachterausschusses führt.
Vorsitzende des Gutachterausschusses und Leiterin der Geschäftsstelle: Monika Lins (Telefon: 08031/365-1620)

