Kämmereiamt
Das Wort "Kämmerei" leitet sich aus dem Lateinischen ab (camera = Schatzkammer / camerarius = der Aufseher). Der Kämmerer besaß ursprünglich eines der fünf Hofämter (neben Truchseß, Marschall, Mundschenk und Brotmeister). Er war Aufseher über die Kammer und den Schatz, Leiter des Finanzwesens. Im Laufe des Mittelalters verlor der Kämmerer an den großen europäischen Höfen seine Funktion an den Schatzmeister. In der heutigen Kommunalverwaltung ist der Kämmerer der Leiter der Finanzverwaltung. Die Kämmerei ist für alle Belange der Finanzen und des Vermögens der Stadt zuständig.
Die Kämmerei hat in erster Linie die Aufgabe, die Grundlagen für die gemeindliche Finanz- und Wirtschaftsverwaltung zu erstellen und die Voraussetzungen für einen geordneten Haushalt zu schaffen. Sie bereitet alle finanzwirksamen Entscheidungen der Verwaltungsleitung und des Stadtrats vor.
Der Kämmerei ist das Sachgebiet Steuern (früher Steueramt) angegliedert. Die Aufgabenbereiche erstrecken sich hier auf die Veranlagung der Gemeindesteuern ( Grundsteuer, Gewerbesteuer und Hundesteuer) und die Berechnung der städtischen Benutzungsgebühren (Abfallbeseitigungsgebühren, Straßenreinigung).
Ansprechpartner in der Kämmerei
Bezeichnung | Name | Tel.: |
Dezernent, Finanzen, | Hr. Zinsmeister | 1200 |
Amtsleitung/ | Hr. Bösl | 1210 |
Sachgebiet Haushalt | ||
Sachgebietsleiterin | Fr. Viebach | 1213 |
Sachgebiet Steuern | ||
Sachgebietsleiterin/ | Fr. Wahner | 1241 |
Hundesteuer | 1246 | |
Kanalbenutzungsgebühren/ | 1245 | |
Grundsteuer (Rosenheim) | 1243 | |
Grundsteuer (Ortsteile) | 1242 | |


