Kfz-Zulassungsbehörde und Fahrerlaubnisbehörde
Beide Behörden finden Sie im Dienstgebäude der Stadt Rosenheim in Westerndorf St. Peter.
Aus den einschlägigen Texten der Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (
Fahrerlaubnisverordnung -FeV-) und der Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (
Fahrzeug-Zulassungsverordnung -FZV-) ist folgendes zu entnehmen:
- §1 FeV: Zum Verkehr auf öffentlichen Straßen ist jeder zugelassen, soweit nicht für die Zulassung zu einzelnen Verkehrsarten eine Erlaubnis vorgeschrieben ist.
- §1 FZV: Fahrzeuge dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie zum Verkehr zugelassen sind.
Unser Leistungsangebot umfasst daher:

