Kfz-Zulassungsbehörde und Fahrerlaubnisbehörde

Beide Behörden finden Sie im Dienstgebäude der Stadt Rosenheim in Westerndorf St. Peter.

Aus den einschlägigen Texten der Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnisverordnung -FeV-) und der Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung -FZV-) ist folgendes zu entnehmen:

  • §1 FeV: Zum Verkehr auf öffentlichen Straßen ist jeder zugelassen, soweit nicht für die Zulassung zu einzelnen Verkehrsarten eine Erlaubnis vorgeschrieben ist.
  • §1 FZV: Fahrzeuge dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie zum Verkehr zugelassen sind.


Unser Leistungsangebot umfasst daher:

 

 

Kontakt

Kfz-Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde

Westerndorfer Str. 88
83024 Rosenheim

Telefon: 08031/365-1337
Fax: 08031/365-2040
E-Mail

Öffentlicher Nahverkehr

Haltestelle:
Römerstraße

Öffnungszeiten:

Mo. - Do.

07.30 - 13.00 Uhr

Di. u. Do.

14.00 - 17.00 Uhr

Fr.

07.30 - 12.00 Uhr