
Die Fussgängerzonen in Rosenheim sind:
- der Max-Josefs-Platz (Bild)
- der Ludwigsplatz
- ein Teil der Münchener Straße
Die Fussgängerzone befindet sich im Zentrum der Stadt. Diese Bereiche sind grundsätzlich für den Verkehr gesperrt. Zu den Lieferzeiten (6 bis 10 Uhr und 18 bis 20 Uhr) ist das Befahren zum Be- und Entladen erlaubt. Außerhalb dieser Zeiten benötigen Sie eine Zufahrtsberechtigung der
Straßenverkehrsbehörde.
Die Stadt Rosenheim hat für Sondernutzungen in der Fussgängerzone eine Satzung erlassen. Die Nutzungsgebühren wurden mit der Satzungsänderung zum 01.07.2009 geändert. So müssen z.B. Außenbestuhlungen von Gaststätten, Werbeständer von Geschäften, Baugerüste an Häuserfassaden oder Informationsständen schriftlich beantragt werden.
Folgende Anträge finden Sie hier:
