Jagdschein

Voraussetzungen:

  • Zuverlässigkeit
  • bestandene deutsche Jägerprüfung
  • Jagdhaftpflichtversicherung

Allgemeines: 
Den Jagdschein erteilt bei Vorliegen der Voraussetzungen die für den Hauptwohnsitz zuständige Behörde. Der Jagdschein berechtigt zur Ausübung der Jagd im Bundesgebiet und zum Erwerb von Jagdlangwaffen. Neben dem Jagdschein ist für die Ausübung der Jagd noch die Zustimmung des jeweiligen Revierinhabers notwendig. Ausländische Jagdscheine berechtigen weder zur Jagdausübung im Bundesgebiet noch zum Waffenerwerb.

Die jagdrechtliche Zuverlässigkeit wird vor der Erteilung des Jagdscheines durch die für die Erteilung des Jagdscheins zuständige Behörde geprüft. Die Jagdhaftpflichtversicherung wird im gesetzlich vorgeschriebenen Umfang von allen großen Versicherungsgesellschaften angeboten und muss bei Beantragung des Jagdscheines vom Antragsteller nachgewiesen werden. Sie muss für die Gültigkeitsdauer des Jagdscheins vom Versicherer bestätigt werden.

Bei der Ersterteilung des Jagdscheines muss der Antragsteller persönlich vorsprechen.
  
Bitte mitbringen:

■ Jagdschein (soweit bereits vorhanden)
■ bei Erstantrag Prüfungszeugnis
■ Passfoto
■ Personalausweis/Reisepass
■ Versicherungsbestätigung über die Laufzeit des Jagdscheins.
■ ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
 
Antrag:  Das Antragsformular finden Sie Leitet Herunterladen der Datei einhier. 

Kontakt

Amt für Sicherheit und Ordnung

Königstr. 15
83022 Rosenheim

Telefon: 08031/365-1321
Fax: 08031/365-2026
E-Mail

Öffentlicher Nahverkehr

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Heilig-Geist-Str.

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Do.  14:00 - 17:00 Uhr