Schul- und Sportamt
Das Schul- und Sportamt ist zuständig für die Sicherstellung des sog. "äußeren" Schulbetriebs, also für das Beschaffungs- und Rechnungswesen der
Schulen, für
Schülerbeförderung, Gastschul- und Gastschulbeitragswesen, Schulpflichtversäumnisse und Drittnutzung der Rosenheimer Schulen.
Daneben gehören die Belegung, Pflege sowie der Unterhalt der Sport- und Freizeitanlagen einschließlich der
städtischen Kinderspielplätze im Stadtgebiet zum Aufgabenbereich des Schul- und Sportamtes. Zudem ist das Amt erster Ansprechpartner für die
zahlreichen Sportvereine.

