Häufig gestellte Fragen
Im folgenden finden Sie oft gestellte Fragen und deren Antworten.
Einfach auf die Frage oder das Pluszeichen daneben klicken.
Allgemeine Fragen
Alle anzeigen / Alle verbergen
-
Warum wird eine getrennte Abwassergebühr eingeführt ?
-
Für die Einleitung von Abwasser in die öffentliche Kanalisation wird bisher eine Gebühr erhoben, die an die bezogene Frischwassermenge gekoppelt ist. Bei Einleitung von Niederschlagswasser wird ein pauschaler Zuschlag in Abhängigkeit des verbrauchten Frischwassers erhoben. Eine Abrechnung des tatsächlich eingeleiteten Niederschlagswassers erfolgt nicht. Um auch in Zukunft eine rechtsichere Abgabenerhebung zu gewährleisten, hat sich die Stadt Rosenheim deshalb entschlossen, die Kosten für die öffentliche Abwasserbeseitigung verursachergerechter zu erheben.
Kategorie: Allgemeine Fragen -
Ist die Niederschlagswassergebühr eine zusätzliche Gebühr ?
-
Nein. Die Gesamtkosten für die Abwasserableitung und -reinigung werden nur verursachergerechter aufgeteilt.Bei der Schmutzwassergebühr, die weiterhin nach dem Frischwassermaßstab berechnet wird, werden nur noch die für die Entsorgung des Schmutzwassers anfallenden Kosten zu Grunde gelegt. Die Kosten für die Entsorgung des Niederschlagswassers werden ausschließlich für die neu ermittelte Niederschlagswassergebühr (je nach Größe der bebauten und befestigten angeschlossenen Flächen) verwendet. Die Höhe des Gebührensatzes muss erst noch bestimmt werden.
Kategorie: Allgemeine Fragen -
Was zählt zum „öffentlichen Kanalnetz“ ?
-
Zum „öffentlichen Kanalnetz“ zählen alle Teile der Kanalisation wie Regen-, Schmutz- und Mischwasserkanäle, die Regenüberlaufbecken sowie die Kläranlage.
Kategorie: Allgemeine Fragen -
Wie wird bei der Einführung der getrennten Abwassergebühr vorgegangen ?
-
Die Stadtentwässerung Rosenheim hat aus Luftbildern die befestigten und überbauten Flächen vorermittelt. Diese Flächen werden in Auskunftsblättern grundstücksbezogen zusammengefasst und zusammen mit ausführlichen Unterlagen den Grundstücksbesitzern im Mai 2011 zur Kenntnisnahme und ggf. Richtigstellung zugeschickt. Sollte eine Änderung erforderlich sein, kann das Auskunftsblatt ausgefüllt und an die Stadtentwässerung Rosenheim zurück geschickt werden. Nach Ermittlung der öffentlichen und privaten befestigten Flächen werden die Abwassergebühren, getrennt nach Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung, neu kalkuliert. Anfang 2012 werden die Gebührenbescheide für das Niederschlagswasser versendet.
Kategorie: Allgemeine Fragen -
Ist die Verwendung von Luftbildern ohne Zustimmung des Eigentümers rechtlich unproblematisch ?
-
Die datenschutzrechtlichen Bestimmungen sind gewährleistet. Aus den Luftbildern werden lediglich Flächendaten ermittelt. Diese Daten werden ausschließlich für die Ermittlung der Entwässerungsgebühren verwendet.
Kategorie: Allgemeine Fragen -
Wie wird der Bürger in das Projekt einbezogen ?
-
Alle Grundstücksbesitzer, von deren Grundstück Niederschlagswasser abgeleitet wird bzw. abgeleitet werden kann, erhalten im Zeitraum vom 7. – 16. Mai 2011 Unterlagen, in denen die vorermittelten Flächen dargestellt sind. Weichen die tatsächlichen Flächen von den ermittelten Flächen ab, können die erforderlichen Änderungen im Auskunftsblatt eingetragen und an die Stadtentwässerung Rosenheim zurück geschickt werden.
Kategorie: Allgemeine Fragen -
Bin ich verpflichtet den Auskunftsbogen auszufüllen ?
-
Gemäß der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadtentwässerung Rosenheim sind die Grundstückseigentümer mitwirkungspflichtig. Bei fehlender Mitwirkung der Gebührenpflichtigen werden die durch die Stadtentwässerung Rosenheim ermittelten versiegelten Flächen in voller Höhe gebührenwirksam.
Kategorie: Allgemeine Fragen -
Wie kann sich der Bürger informieren oder Fragen stellen ?
-
Nach dem Versand der Unterlagen hat jeder Bürger die Möglichkeit, sich bei der Stadtentwässerung Rosenheim zu informieren. Die Telefonnummer und die Zeiten erfahren Sie aus den zugesandten Unterlagen, oder bei uns im Internet unter „Service“.
Kategorie: Allgemeine Fragen -
Was kann der Einzelne tun um Geld zu sparen ?
-
Die Niederschlagswassergebühr ist für alle Flächen zu entrichten, die in eine öffentliche Abwasserbeseitigungseinrichtung (z. B. Kanalisation) einleitet. Dies ist auch dann der Fall, wenn das Grundstück auf eine Straße entwässert und das Niederschlagswasser über die Straßenabläufe in die öffentliche Kanalisation gelangt. Sind entsprechende Untergrundverhältnisse vorhanden und wird die Möglichkeit der Versickerung auf dem Grundstück genutzt oder wird das Niederschlagswasser in ein Gewässer in unmittelbarer Nähe eingeleitet, wird für diese Flächen keine Niederschlagswassergebühr berechnet. Voraussetzung ist, dass die entsprechenden Flächen dauerhaft vom Kanal abgekoppelt sind. Teildurchlässige Beläge werden ermäßigt berücksichtigt.
Kategorie: Allgemeine Fragen -
Können Flächen von der öffentlichen Kanalisation abgekoppelt werden ?
-
Grundsätzlich ja. Es muss sichergestellt sein, dass das anfallende Niederschlagswasser fachgerecht abgeleitet oder versickert wird. Versickerungsanlagen und Zisternen müssen dem Stand der Technik entsprechen und der Untergrund für die Aufnahme und Ableitung des Niederschlagswassers geeignet sein. Vorgesehene Maßnahmen müssen von der Stadtentwässerung vorher genehmigt werden.
Kategorie: Allgemeine Fragen -
Woran ist zu erkennen, welche Flächen an die Kanalisation angeschlossen sind ?
-
Es muss geprüft werden, ob Rinnen oder Einlaufschächte vorhanden sind, über die das Niederschlagswasser zur öffentlichen Kanalisation fließt oder ob das Niederschlagswasser von befestigten Flächen auf dem Grundstück auf die Straße fließen kann. Dies kann am besten bei Regen beobachtet werden. Informationen zur Entwässerung können auch aus den Bauunterlagen und den genehmigten Entwässerungsplänen für Ihr Grundstück entnommen werden.
Kategorie: Allgemeine Fragen -
Gibt es einen Unterschied, ob die Flächen direkt oder indirekt (über Straßenabläufe) an der öffentlichen Kanalisation angeschlossen sind ?
-
Nein. Ein indirekter Anschluss (z. B. Ableitung über die Einfahrt auf die Straße und in den Straßenablauf) an die Abwasserbeseitigungseinrichtung ist gleichzusetzen mit einem direkten Anschluss.
Kategorie: Allgemeine Fragen -
Ist es entscheidend, ob das Grundstück an einem Mischwasserkanal oder einem Niederschlagswasserkanal angeschlossen ist ?
-
Es ist unerheblich, ob das Grundstück an einem Mischwasserkanal oder einem Niederschlagswasserkanal angeschlossen ist. Die Größe der Flächen, die an der öffentlichen Abwasserbeseitigungseinrichtung (z. B. Kanalisation) angeschlossen sind, ist entscheidend.
Kategorie: Allgemeine Fragen -
Können falsche Angaben der Bürger festgestellt werden ?
-
Ja. Die Stadtentwässerung Rosenheim wird die Angaben der Bürger auf Plausibilität überprüfen und fallweise Kontrollen vor Ort durchführen.
Kategorie: Allgemeine Fragen -
Muss der Bürger wegen der Einführung der getrennten Gebühr mehr bezahlen ?
-
Mit der Einführung der getrennten Gebühren ist keine Erhöhung des gesamten Gebührenaufkommens verbunden. Die Gesamtkosten der Abwasserableitung und -reinigung werden lediglich verursachergerechter auf die Benutzer aufgeteilt. Erfahrungsgemäß werden sich für Eigentümern von Einfamilienhäusern die Gebühren nur unwesentlich verändern. Bei Mehrfamilienhäusern wird die Gebühr tendenziell sinken, während sie für große Gewerbebetriebe, öffentliche Gebäude und ähnlichen steigen wird. Die Höhe der tatsächlichen Gebühr kann erst nach Abschluss der Flächenermittlung festgelegt werden.
Kategorie: Allgemeine Fragen
Fragen zur Flächenermittlung
Alle anzeigen / Alle verbergen
-
Wer bekommt die Unterlagen ?
-
Alle Grundstückseigentümer, von deren Grundstück Niederschlagswasser in die öffentliche Kanalisation abgeleitet wird, oder abgeleitet werden kann, bekommen im Zeitraum vom 9. – 16. Mai 2011 Unterlagen zugeschickt, in denen Ihnen die vorermittelten abflusswirksamen Flächen mitgeteilt werden.
Kategorie: Fragen zur Flächenermittlung -
An wen werden bei Eigentümergemeinschaften die Unterlagen versendet ?
-
Grundsätzlich werden die Unterlagen an die Hausverwaltung verschickt. Ist keine Hausverwaltung bekannt, wird nach dem Zufalls - Verfahren ein Eigentümer ausgewählt und stellvertretend angeschrieben. Nähere Hinweis hierzu können Sie dem Merkblatt „Mehrfacheigentum“ entnehmen, dass im Internet oder über die Telefon-Hotline erhältlich ist.
Kategorie: Fragen zur Flächenermittlung -
Was ist zu tun, wenn die vorermittelten Flächenangaben nicht korrekt sind ?
-
Sollte eine Änderung der abflusswirksamen Flächen erforderlich sein, kann das Auskunftsblatt korrigiert an die Stadtentwässerung Rosenheim zurück geschickt werden. Die Änderungen werden dann geprüft und sofern plausibel für die Gebührenberechnung herangezogen.
Kategorie: Fragen zur Flächenermittlung -
Was ist zu tun, wenn die vorermittelten Flächen zutreffen ?
-
Wenn die vorermittelten Flächen zutreffen ist das Auskunftsblatt nur zu unterschreiben und an die Stadtentwässerung Rosenheim zurück zu schicken.
Kategorie: Fragen zur Flächenermittlung -
Wie gehen unterschiedliche Oberflächenbeschaffenheiten in die Niederschlagswassergebühr ein ?
-
Abhängig von der Beschaffenheit haben die Oberflächen Auswirkungen auf die Gebühr.
Kategorie: Fragen zur Flächenermittlung -
Wie muss die Oberfläche beschaffen sein, damit Abzüge von der Gebühr anerkannt werden ?
-
Versickerungsfähige Materialien sind insbesondere Ökopflastersysteme, Sickerpflaster, Rasengittersteine, Kies- und Schotterflächen sowie Gründächer. Dabei ist zu beachten, dass es sich um Materialien handeln muss, die auch im Langzeitverhalten, ggf. durch entsprechende Pflege, ihr Sickervermögen beibehalten. Ebenso muss der Untergrund (Bettung sowie Bodenart) so geschaffen sein, dass eine Versickerung möglich ist.
Kategorie: Fragen zur Flächenermittlung -
Werden spätere Veränderungen der abflusswirksamen Flächen berücksichtigt ?
-
Für jeden Grundstücksbesitzer besteht die Verpflichtung Veränderungen der Stadtentwässerung Rosenheim mitzuteilen. Ein Blanko-Formular des Auskunftsblattes kann im Internet heruntergeladen oder bei der Stadtentwässerung Rosenheim angefordert werden. Bei genehmigungspflichtigen Neu-, Um- und Anbauten ist ein entsprechender Entwässerungsplan bei der Stadtentwässerung zur Genehmigung einzureichen.
Kategorie: Fragen zur Flächenermittlung
Fragen zur Nutzung von Anlagen zum Speichern von Niederschlagswasser
Alle anzeigen / Alle verbergen
-
Warum wird die Nutzung einer Regentonne bei den abflusswirksamen Flächen nicht berücksichtigt ?
-
Regentonnen sind ortsveränderliche Behälter, deren Betrieb nicht dauerhaft gesichert ist. Zudem ist das Volumen einer Regentonne so gering, dass es keine maßgebliche Verminderung der erforderlichen Kanaldimensionen ermöglicht.
-
Was ist, wenn das Regenwasser in Regenbehältern aufgefangen wird und der Überlauf dauerhaft in den Garten abläuft und versickert ?
-
Ist dauerhaft kein Anschluss an eine öffentliche Abwasserbeseitigungseinrichtung vorhanden, werden für die betroffenen Flächen keine Gebühren erhoben.
-
Was ist eine Zisterne ?
-
Eine Zisterne ist ein ober- oder unterirdischer Wasserspeicher für Niederschlagswasser.
-
Wie werden Zisternen / Regenwassernutzungsanlagen berücksichtigt ?
-
ird in Zisternen gesammeltes Regenwasser ausschließlich zur Gartenbewässerung vorgesehen und ist kein Notüberlauf an den öffentlichen Kanal vorhanden, so werden die an der Zisterne angeschlossenen Flächen als nicht angeschlossen bewertet. Für diese Flächen ist keine Niederschlagswassergebühr zu bezahlen. Ist eine Zisterne mit einem Notüberlauf an einen öffentlichen Kanal ausgerüstet, oder wird das gesammelte Regenwasser als Brauchwasser (z. B. Toilettenspülung) im Haushalt verwendet, so werden die an der Zisterne angeschlossenen Flächen zur Hälfte abgemindert berücksichtigt.
Fragen zur Gebührenermittlung
Alle anzeigen / Alle verbergen
-
Wie wird die getrennte Abwassergebühr berechnet ?
-
Der Schmutzwasseranteil wird wie bisher über den Frischwasserverbrauch (Frischwassermaßstab) ermittelt. Für die Berechnung des Anteils für das Niederschlagswasser wird zukünftig die überbaute und befestigte Fläche des Grundstücks (Flächenmaßstab) herangezogen, die direkt oder oberflächig über Straßenabläufe an der öffentlichen Kanalisation angeschlossen sind. Wer nur wenig befestigte Flächen hat oder das Niederschlagswasser nicht in die öffentliche Kanalisation einleitet, wird bei der zukünftigen getrennten Abwassergebühr also begünstigt.
Kategorie: Fragen zur Gebührenermittlung -
Es wird kein Niederschlagswasser in die öffentliche Abwasserbeseitigungseinrichtung (z. B. Kanalisation) eingeleitet. Muss trotzdem etwas bezahlt werden ?
-
Die Niederschlagswassergebühr entfällt in diesem Fall. Nur die Schmutzwassergebühr nach dem Frischwassermaßstab muss entsprechend dem Wasserverbrauch gezahlt werden.
Kategorie: Fragen zur Gebührenermittlung -
Wie wird die Niederschlagswassergebühr erhoben ?
-
Nach endgültiger Festlegung der abflusswirksamen Flächen und Ermittlung des Gebührensatzes erfolgt die Abrechnung ab 01.01.2012 im Rahmen der Grundbesitzabgaben. Hierzu erhalten die Gebührenpflichtigen zu gegebener Zeit einen Bescheid.
Kategorie: Fragen zur Gebührenermittlung -
Muss die Stadt auch für ihre Straßenflächen bezahlen, weil von dort auch Regenwasser eingeleitet wird ?
-
Ja. Die Stadt wird entsprechend der angeschlossenen Flächen mit ihren Straßen und öffentlichen Flächen an den Kosten der Oberflächenwasserentsorgung beteiligt.
Kategorie: Fragen zur Gebührenermittlung -
Muss für Grundstücke, für die bisher keine Abwassergebühr bezahlt wurde (z. B. Garagen, Parkplätze, etc.), zukünftig eine Gebühr bezahlt werden ?
-
Sobald auf dem Grundstück befestigte oder überbaute Flächen vorhanden sind, die in die öffentliche Kanalisation entwässern, muss die Niederschlagswassergebühr entrichtet werden.
Kategorie: Fragen zur Gebührenermittlung
