Einführung der getrennten Abwassergebühr zum 01.01.2012

Bisher war in Rosenheim das alleinige Maß für die Abwassergebühr der Verbrauch des Frischwassers (jährliche Ablesung der Wasseruhr). Falls von den Grundstücken nicht nur Schmutz-, sondern auch Niederschlagswasser abgeleitet wird, wurde die Gebühr pauschal um 11 % erhöht, unabhängig davon, wie groß die entwässerte Fläche ist. Zukünftig soll die Grundlage für die Gebühr des abgeleiteten Niederschlagswassers die Größe und Beschaffenheit der entwässerten Fläche sein. Dafür ist es notwendig, die Flächen aller Grundstücke, die in die öffentliche Kanalisation entwässern, mit Unterstützung der Eigentümer zu ermitteln.
Versand der Informationsunterlagen ab 06.05.2011
Alle Grundstückseigentümer, von deren Grundstück Niederschlagswasser in die öffentliche Kanalisation abgeleitet wird, oder abgeleitet werden kann, erhalten Post von der Stadtentwässerung Rosenheim. Die Grundstückseigentümer werden gebeten die von der Stadtentwässerung vorermittelten Daten zu prüfen, soweit notwendig zu korrigieren und unterzeichnet an die Stadtentwässerung zurückzusenden.
