Die Grundstücksentwässerung dient der Ableitung von Schmutz-
und / oder Niederschlagswasser in das öffentliche Kanalnetz.
Soweit Grundstücksanschlüsse im öffentl. Straßengrund liegen,
gehören diese zur städtischen Entwässerungsanlage und werden
von der Stadtentwässerung hergestellt (Antrag auf Erstellung
)
Infos zur Abgrenzung Grundstücksanschluss / öffentlicher Kanal
Weitere Infos unter
Ortsrecht > Entwässerungssatzung
Was ist für ein Bau- bzw. Entwässerungsgesuch erforderlich ??
Unabhängig von den sonstigen Bauantragsunterlagen ist für die
Genehmigung der Grundstücksentwässerungen ein gesonderter
Entwässerungsplan mit folgendem Inhalt einzureichen (3-fach):
- Lageplanausschnitt, 1:1000, des zu entwässernden Grundstücks
- Grundriss- und Flächenpläne, 1:100 mit allen Leitungsverläufen
- Längsschnitt aller Leitungen, Strangschema, 1:100, Höhen auf NN
- gfs. Darstellung der Regenwasserversickerung (nach DWA A 138)
Wo bekommen Sie vorbereitende Unterlagen ?
Unter Tel. 08031/36-1759 o. -56 bzw. per e-mail erhalten Sie einen
Lageplanauszug mit dem Verlauf des städtischen Hauptkanals und
Angaben über Lage und Höhe Ihrer Anschlussmöglichkeiten.
Ebenso Vorgaben über Beseitigungsmöglichkeit von Regenwasser
(Oberflächenwasser) und den maßgebenden Bemessungsregen.
Bei Bedarf können Unterlagen über bestehende Anwesen, soweit
vorhanden, in der Registratur (Tel. 36-1030) eingesehen werden.
Zusätzliche Hinweise für den Planer
- Technische Regelwerke beachten:
- insb. DIN EN 1986-100, DIN EN 1610, DWA A138, A139, M153
- Rückstauebene überprüfen: gfs. Rückstausicherung vorsehen !
- Regenwassernutzung: http://www.wwa-ro.bayern.de/
- Infos Stadtentwässerung: Beseitigung Niederschlagswasser ![]()
- Grundwasserabsenkung erforderl. ? > frühzeitig Antrag
stellen !
Antrag auf Erstellung / Abnahme der Grundstücksentwässerung.
Für die Erstellung einer Grundstücksanschlussleitung im öffentl.
Straßengrund ist ein Antrag
an die Stadtentwässerung zu stellen.
Ferner sind alle erstellten Grundstücksentwässerungsanlagen
abnahmepflichtig! Die Abnahme ist zu beantragen (siehe Infoblatt
)
Welche einmalige Kosten entstehen für einen Kanalhausanschluss ?
Entwässerungsplanung: > sh. örtliche Ingenieur- /Architektur-Büros
Entwässerungsplangenehmigung: 45,- € für EFH bis zu 350,- € für
große Gewerbebetriebe.
Herstellung des Anschlusses: keine Kosten vom Straßenkanal bis zur
Grundstücksgrenze.
Von der Grundstücksgrenze bis zum Haus > sh. örtl. Bauunternehmer.
Abnahme des Anschlusses: 60,- € für EFH bis zu 750,- € für große
Gewerbebetriebe.
Laufende Kanalbenutzungsgebühren:
siehe Gebührenübersicht


