Aktuell laufende Verfahren im Rahmen der Flächennutzungsplanung (Änderungsverfahren)
Im Zuge der Beteiligung der Öffentlichkeit wird über die Planungsabsichten informiert und den Bürgern und Betroffenen die Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Ausgelegt werden hierbei die Planunterlagen mit Begründung und Umweltbericht sowie evtl. dazugehörige Gutachten.
Die Unterlagen zum jeweiligen Änderungsverfahren liegen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung üblicherweise im Rathaus, Königstraße 24, im Stadtplanungsamt, im 2. Stock des Mitteltraktes öffentlich zur Einsichtnahme aus.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zu dem jeweiligen Entwurf schriftlich oder während der Dienststunden (Montag bis Freitag 8-12 Uhr und Montag bis Donnerstag 14-17 Uhr) zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die entsprechende Flächennutzungsplanänderung unberücksichtigt bleiben. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) zur Einleitung einer Normenkontrolle unzulässig ist, wenn die den Antrag stellende Person nur Einwendungen geltend macht, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Ihre Stellungnahme zur betreffenden Planung senden Sie mit Ihren Absenderangaben an die Postanschrift:
Stadt Rosenheim, Stadtplanungsamt, Königstraße 24, 83022 Rosenheim
Zurzeit findet kein Änderungsverfahren statt

- Ausschnitt Flächennutzungsplan Rosenheim
Stadtplanungsamt (zurück zur Hauptseite des Stadtplanungsamtes)
