Städtebau, Grün- und Landschaftsplanung, Naturschutz
Der Tätigkeitsbereich dieses Sachgebietes setzt sich aus zwei Themenschwerpunkten zusammen; einem städtebaulichen, stadtgestalterischen Aufgabenfeld und der Grün- und Landschaftsplanung, Naturschutz.

- Schwarzplan Stadt Rosenheim
Stadtgestaltung
Die Fußgängerwegweisung in der Rosenheimer Innenstadt mit graphischer und inhaltlicher Ausarbeitung der "analogen" Wegweisung und des Stadtplanes ist ein Aufgabenbereich der Stadtgestaltung ebenso wie die Planungskonkretisierung eines leistungsfähigen, funktionalen und gestalterisch hochwertigen Bahnhofsvorplatzes mit Zentralem Omnibusbahnhof.
Zur Landesgartenschau 2010 sind z. B. am Südtiroler Platz flankierende Maßnahmen vorgesehen.
Grün- und Landschaftsplanung, Naturschutz
Der Aufgabenbereich der Grün- und Landschaftsplanung umfaßt den fachlichen Naturschutz der kreisfreien Stadt Rosenheim; insbesondere Ausweisung und Unterhalt von Schutzgebieten (NSG; LSG; ND; LB) sowie die fachliche Betreuung von maßnahmenbezogenen Planungen (z.B. Straßenbau, Deichbau usw.).
Weiter wird die Baumschutzverordnung der Stadt Rosenheim fachlich vollzogen. Im Bereich der Landschaftsplanung wird die Weiterentwicklung des Landschaftsplanes als eigene Fachplanung zum Flächennutzungsplan bzw. der zugehörigen Fachplanungen wie der Stadtbiotopkartierung betreut.
Bei der Grünplanung werden die im Rahmen der Bebauungspläne erforderlichen Grünordnungspläne, Ausgleichsflächenbilanzierung und Umweltberichte erstellt.
Die städtischen Waldflächen, Parkanlagen, Straßenbegleitgrün, Brunnen und Badeseen werden im Unterhalt betreut.
Neubaumaßnahmen im Zusammenhang mit dem Straßenbegleitgrün, Park- u. Grünanlagen und Kinderspielplätze werden abgewickelt.
Stadtplanungsamt
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