Verbindliche Bauleitplanung
Während der Flächennutzungsplan als vorbereitender Bauleitplan die städtebauliche Entwicklung nach Art der Nutzung für das gesamte Stadtgebiet darstellt, regelt der Bebauungsplan konkret die zulässige Art der Nutzung, das Maß und die Anordnung der Bebauung, die Erschließung von Grundstücken und die Grünordnung für ein begrenztes Teilgebiet der Stadt. Die Bebauungspläne (verbindlich) werden hierbei aus dem Flächennutzungsplan (vorbereitend) entwickelt.
Ein Bebauungsplan betrifft als Rechtsnorm den einzelnen Bürger direkt. Seine Festsetzungen sind für Grundstückseigentümer und Bauwillige rechtsverbindlich und stellen eine maßgebliche Grundlage für die Entscheidung über Baugesuche dar.

- Bebauungsplan Ausschnitt
Bebauungsplanverfahren
Das Aufstellungsverfahren eines Bebauungsplanes wird durch das Baugesetzbuch (BauGB) geregelt. Die Berücksichtigung sowohl privater als auch öffentlicher Belange wird hierbei sichergestellt. So wird im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung den Bürgern und Betroffenen die Gelegenheit gegeben, sich zu der Planung zu äußern und Stellungnahmen vorzubringen.
Aktuelle Öffentlichkeitsbeteiligungen zur Aufstellung oder Änderung von Bebauungs-plänen und Satzungen nach BauGB
Sonstige in Bearbeitung befindliche Verfahren zur Aufstellung oder Änderung von Bebauungsplänen und Satzungen nach BauGB
Rechtsverbindliche Bebauungspläne und Satzungen nach BauGB
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