Verbindliche Bauleitplanung

Während der Flächennutzungsplan als vorbereitender Bauleitplan die städtebauliche Entwicklung nach Art der Nutzung für das gesamte Stadtgebiet darstellt, regelt der Bebauungsplan konkret die zulässige Art der Nutzung, das Maß und die Anordnung der Bebauung, die Erschließung von Grundstücken und die Grünordnung für ein begrenztes Teilgebiet der Stadt. Die Bebauungspläne (verbindlich) werden hierbei aus dem Flächennutzungsplan (vorbereitend) entwickelt.

Ein Bebauungsplan betrifft als Rechtsnorm den einzelnen Bürger direkt. Seine Festsetzungen sind für Grundstückseigentümer und Bauwillige rechtsverbindlich und stellen eine maßgebliche Grundlage für die Entscheidung über Baugesuche dar.

Bebauungsplan Ausschnitt
Bebauungsplan Ausschnitt

Bebauungsplanverfahren

Das Aufstellungsverfahren eines Bebauungsplanes wird durch das Baugesetzbuch (BauGB) geregelt. Die Berücksichtigung sowohl privater als auch öffentlicher Belange wird hierbei sichergestellt. So wird im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung den Bürgern und Betroffenen die Gelegenheit gegeben, sich zu der Planung zu äußern und Stellungnahmen vorzubringen.

Öffnet internen Link im aktuellen FensterAktuelle Öffentlichkeitsbeteiligungen zur Aufstellung oder Änderung von Bebauungs-plänen und Satzungen nach BauGB

Öffnet internen Link im aktuellen FensterSonstige in Bearbeitung befindliche Verfahren zur Aufstellung oder Änderung von Bebauungsplänen und Satzungen nach BauGB

Öffnet internen Link im aktuellen FensterRechtsverbindliche Bebauungspläne und Satzungen nach BauGB


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Fax: 08031/36-2047
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