Der Umlegungsausschuss

Von einer Gemeinde / Stadt muss ein Umlegungsausschuss gebildet werden, sobald der Gemeinderat / Stadtrat eine Baulandumlegung angeordnet hat. Der Umlegungsausschuss entscheidet an Stelle des Stadtrates. Der Umlegungsausschuss führt die Umlegung selbständig durch und entscheidet nach seiner freien, aus den gesamten Verhandlungen und Ermittlungen gewonnenen Überzeugung, ohne an Weisungen gebunden zu sein. Die Sitzungen des Umlegungsausschusses sind nichtöffentlich.

Den Vorsitz des Umlegungsausschusses der Stadt Rosenheim führt die Oberbürgermeisterin. Dem Umlegungsausschuss gehören sechs weitere Mitglieder an, wobei zwei dem Stadtrat angehören, ein Mitglied aus dem höheren vermessungstechnischen und eines aus dem höheren Verwaltungsdienst kommt, ein Mitglied Sachverständiger in der Bewertung von Grundstücken und eines Bausachverständiger auf dem Gebiet des Baurechts, insbesondere der Bauleitplanung, sein muss. Für jedes Mitglied des Umlegungsausschusses ist ein Stellvertreter bestimmt.

Opens internal link in current windowMitglieder Umlegungsausschuss Stadt Rosenheim

Der / die Vorsitzende ist für die Dauer der Amtszeit Mitglied im Umlegungsausschuss. Die Mitglieder des Stadtrates bleiben im Amt, bis der neugewählte Stadtrat ihre Nachfolger bestimmt hat. Die Amtsdauer für die übrigen Mitglieder beträgt drei Jahre.

Der Umlegungsausschuss bedient sich zur Vorbereitung und zum Vollzug seiner Entscheidungen einer Geschäftsstelle.

Leiterin der Geschäftsstelle: Monika Lins (Tel. 08031/365-1620)

 

 

Kontakt

Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses

Königstraße 13
83022 Rosenheim

Telefon: 08031/365-1621
Fax: 08031/365-2095
E-Mail

Öffentlicher Nahverkehr

Haltestelle:
Heilig-Geist-Straße

Öffnungszeiten:

Montag: 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 14:00 - 17:00 Uhr und nach Vereinbarung

Postanschrift:                 Königstraße 24                       83022 Rosenheim