Briefwahl

Es besteht für Sie auch die Möglichkeit, Ihre Stimme per Briefwahl mittels Wahlschein abzugeben. Hierfür können Sie grundsätzlich bis spätestens 02.07.2010, 15 Uhr, im Wahlamt die erforderlichen Unterlagen (Wahlschein, Briefwahlunterlagen) beantragen. Sie können die Briefwahlunterlagen auch online anfordern oder das Antragsformular auf der Wahlbenachrichtigungskarte verwenden.

Falls Sie Ihre Briefwahlunterlagen nicht selbst beantragen können, benötigt Ihr Vertreter seinen Ausweis und eine von Ihnen unterschriebene Vollmacht. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden grundsätzlich dem Antragsteller persönlich ausgehändigt oder zugesandt. Eine Abholung der Unterlagen durch einen Dritten mit Vollmacht ist nur in bestimmten Fällen möglich. Nähere Informationen hierzu können Sie den Wahlbenachrichtigungen entnehmen.

Bitte beachten Sie, dass der Versand der Briefwahlunterlagen einige Tage in Anspruch nehmen kann (Bearbeitungszeit und Postweg). Dies gilt insbesondere für einen Versand ins Ausland. Bitte beantragen Sie daher den Versand der Briefwahlunterlagen rechtzeitig.

Zum Online-Wahlschein-Antrag geht's hier.

Kontakt

Einwohneramt / Wahlamt

Königstr. 15
83022 Rosenheim

Telefon: 08031/365-1366
Fax: 08031/365-2055
E-Mail

Öffentlicher Nahverkehr

Haltestelle:
Heilig-Geist-Straße

Öffnungszeiten:

Mo - Do 7.30 - 13.00 Uhr

    und 14.00 - 17.00 Uhr

Freitags 7.30 - 12.00 Uhr

2.7.10: 7.30 - 15.00 Uhr

3.7.10: 7.30 - 12.00 Uhr

4.7.10: 7.30 - 15.00 Uhr