Stimmberechtigung
Stimmberechtigt sind grundsätzlich alle deutschen Staatsangehörigen, die am 04.07.2010
- das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben,
- sich seit mindestens drei Monaten vor dem Abstimmungstag (Stichtag ist der 04.04.2010) ununterbrochen in Bayern mit Hauptwohnsitz aufgehalten haben und
- nicht vom Stimmrecht ausgeschlossen sind.
Ihre Stimme können Sie dazu in der Stadt Rosenheim abgeben, wenn Sie im Wählerverzeichnis der Stadt eingetragen sind oder einen Wahlschein der Stadt besitzen. Das Wählerverzeichnis wird zum Stichtag 30.05.2010 erstellt, wobei alle stimmberechtigten Einwohner mit Hauptwohnung in Rosenheim aufgenommen werden.
Falls Sie nach dem 30.05.2010 aus einer anderen bayerischen Gemeinde nach Rosenheim zugezogen sind und die übrigen Voraussetzungen des Stimmrechts erfüllen, können Sie auf Antrag in das Wählerverzeichnis aufgenommen werden. Der Antrag hierzu kann im Wahlamt der Stadt gestellt werden und muss bis zum 13.06.2010 eingegangen sein.
Im Anschluss an die Erstellung des Wählerverzeichnisses werden die Wahlbenachrichtigungen gedruckt und bis spätestens 13.06.2010 an die Stimmberechtigten versandt. Sollten Sie bis dahin keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben und die o. g. Voraussetzungen erfüllen, bitten wir Sie, sich unverzüglich mit dem Wahlamt in Verbindung zu setzen.
Wenn Sie Ihre Wahlbenachrichtigung verloren haben oder sie am Wahltag nicht auffindbar ist, können Sie auch unter Vorlage eines gültigen Ausweisdokumentes in Ihrem Wahllokal wählen.
