Einheitlicher Ansprechpartner (EAP) - Point of single contact (PSC)
Durch die im Jahr 2006 durch die EU beschlossene Dienstleistungsrichtlinie wird das Ziel verfolgt, Erleichterungen bei der Aufnahme und Ausübung von EU-grenzüberschreitenden Dienstleistungen sowie eine Verfahrensbeschleunigung hinsichtlich notwendiger Erlaubnisse und Genehmigungen zu erreichen.
Unter anderem sollen Dienstleistungserbringer aus dem EU/EWR-Ausland, sämtliche erforderliche Verfahren, Formalitäten und Genehmigungen über einen "Einheitlichen Ansprechpartner (EAP)" abwickeln können (sofern diese in den Anwendungsbereich der Dienstleistungsrichtlinie fallen).
EAP für den Wirtschaftsraum Rosenheim ist die Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern sowie die Handwerkskammer für München und Oberbayern.
Inhalte, Regelungen sowie den konkreten Ansprechpartner finden Sie beim IHK Gremium in Rosenheim, bei der Handwerkskammer sowie auf der offiziellen
Homepage:
IHK Gremium Rosenheim | Handwerkskammer für München und Oberbayern |
Unabhängig davon steht Ihnen die Wirtschaftsförderungsagentur natürlich wie gewohnt für alle Fragen - auch zur EU-Dienstleistungsrichtlinie - gern zur Verfügung.

