Bildung & Teilhabeleistungen

Mit den Leistungen für Bildung und Teilhabe können Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien mit geringem Einkommen gleichberechtigt bei Angeboten der Schule, Kindertageseinrichtungen und in der Freizeit mitmachen.
Der Stadt Rosenheim ist es ein Anliegen, dass alle die Möglichkeit nutzen und davon profitieren.

Ein Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe besteht für Kinder aus Familien, die eine der nachfolgend genannten Sozialleistungen beziehen:

  • Wohngeld (WoGG)
  • Kinderzuschlag (BKGG)
  • Bürgergeld (SGB II)
  • Sozialhilfe: Grundsicherung/Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII)
  • ­Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)

Im Bildungs- und Teilhabepaket werden folgende Leistungen berücksichtigt:

  • Übernahme der tatsächlich anfallenden Kosten für Tagesausflüge und mehrtägige Klassenfahrten von Schule und Kindertageseinrichtung.
  • Schulbedarf (dieser wird jährlich angepasst)
  • Übernahme der Kosten für die Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in der Schule oder im Kindergarten/in der Kinderkrippe.
  • Kostenübernahme für eine erforderliche Lernförderung (Nachhilfeunterricht), wenn nach Einschätzung der Lehrkraft das Erreichen der wesentlichen Lernziele (Vorrücken in die nächste Jahrgangsstufe, bzw. ein ausreichendes Leistungsniveau) ohne eine ergänzende außerschulische Lernförderung nicht möglich ist.
  • Leistungen in Höhe von pauschal 15 EUR/Monat für die Teilnahme an kostenpflichtigen Freizeitaktivitäten (z. B. Musikschule, Sportverein) sowie Zuschüsse zu weiteren Aufwendungen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Freizeitaktivität stehen (z. B. Ausrüstungsgegenstände, Vereinsausflüge), vorausgesetzt, die Eigenfinanzierung solcher Kosten ist nicht zumutbar.
  • Kostenübernahme für die Schülerbeförderung zur nächstgelegenen Schule, wenn die Beförderung notwendig ist, und die Kosten hierfür nicht von Dritten (Amt für Schulen, Kinderbetreuung und Sport) übernommen werden.

Nähere Auskünfte über den Antrag auf Bildung und Teilhabe erhalten Sie bei der:

Stadt Rosenheim
Reichenbachstraße 8
83022 Rosenheim
Tel. +49 (0) 80 31 / 365-14 93 oder -14 99 und per E-Mail

oder im Flyer für Bildung und Teilhabe.

  • Funktion Tel. +49 (0) 80 31 / 365
    Sachgebietsleitung -14 92
    Sachbearbeitung -14 93
    Sachbearbeitung -14 99
    • Aktueller Bescheid über den Bezug der jeweiligen Sozialleistung (SGB II, SGB XII, Kinderzuschlag, Wohngeld, AsylbLG)
    • Bitte das Online-Antragsformular bereits ausfüllen (füllen Sie bitte für jedes Kind im Haushalt ein gesondertes Formular aus)
    • Unterschrieber Datenschutzhinweis
    • Buchungsvereinbarung der Einrichtung bei der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung
    • Bei eintägigen Ausflügen und mehrtägigen Klassenfahrten zusätzlich die Bestätigung der Schule/Kindertagesstätte für den Ausflug oder eine Qutittung.
    • Die Bestätigung bzw. ein Vertrag des Anbieters bei der Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben.

    Die Aufzählung ist nicht abschließend!