Ist ein Mensch im Stadtgebiet Rosenheim verstorben, wird der Sterbefall beim Standesamt Rosenheim beurkundet. Der Sterbefall muss dem Standesamt spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden.
Die Anzeige eines Sterbefalls im Klinikum bzw. in Alten- oder Pflegeheimen ergeht durch den Träger der jeweiligen Einrichtung. Zur Anzeige eines Sterbefalls in einer Wohnung ist grundsätzlich die Person verpflichtet, die mit dem verstorbenen Menschen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat. Sobald ein Bestattungsunternehmen beauftragt ist, erledigt dieses die Anzeigeformalitäten in Zusammenarbeit mit den Hinterbliebenen.