Handel mit geschützten Arten

Das Umwelt- und Grünflächenamt überwacht den Besitz und Handel von Pflanzen und Tieren geschützter Arten.

Da viele Arten allein auf nationaler Ebene nicht erfolgreich geschützt werden können, haben sich viele Staaten - darunter auch die Bundesrepublik Deutschland - in internationalen Übereinkommen verpflichtet, den Handel mit gefährdeten Arten durch entsprechende Maßnahmen zu kontrollieren und den illegalen Handel wirksam zu bekämpfen. Rund 150 wichtige Handelsstaaten sind bis heute dem Washingtoner Artenschutzabkommen (WA) von 1973 (CITES) beigetreten und verpflichten sich damit, gegebenenfalls Handels- und Besitzbeschränkungen für gefährdete und vom Aussterben bedrohte Arten zu erlassen.

Weitere Informationen erhalten Sie z.B. beim Bundesamt für Naturschutz.