Elektronische Identitätsnachweis-Karte (eID-Karte) für Unionsbürger
Seit dem 01.Januar 2021 können jetzt auch Staatsangehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union sowie Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums eine Karte mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte) beantragen, um damit die Online-Ausweisfunktion für digitale Dienstleistungen nutzen und die eigene Identität gegenüber öffentlichen und nicht öffentlichen Stellen in der Bundesrepublik Deutschland elektronisch nachweisen zu können.
Umfangreiche Informationen hierzu erhalten Sie auf dem Personalausweisportal des Bundesministeriums des Innern sowie zusätzlich in einer aktuellen Infobroschüre (englische Fassung).
Wichtiger Hinweis: Die eID-Karte ersetzt nicht den anerkannten und gültigen ausländischen Pass oder Personalausweis für die Identifizierung und dient auch nicht als Ausweis- oder Reisedokument. Sie enthält daher u.a. kein Lichtbild und keine Unterschrift.